Hallo,
ein lebenslängliches Wohnecht ist doch nicht von der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Gebäudes abhängig - oder?
d.h. der Eigentümer muss das Gebäude instandhalten, solange der Berechtigte lebt.
Ist die wirtschaftliche Restnutzungsdauer kürzer als die Lebenserwartung des Berechtigten kann doch der Wert des Wohnungsrechts höher sein als der Gebäudewert, oder?
danke für Antworten