Erbteilspfändung, wirksame Zustellung?

  • Hallo,

    ich soll auf Antrag eines Finanzamtes eine Erbteilspfändung im Grundbuch eintragen. Dies ist möglich, wenn die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an alle Miterben als Drittschuldner nachgewiesen wird. Das Finanzamt kann aber bezüglich einem Erben keine Zustellungsurkunde vorlegen. Vorgelegt wird eine undatierte Drittschuldnererklärung, aus welcher hervorgeht, daß diese Erbin den Pfändungsbeschluß erhalten hat. Reicht das aus? Ich bin der Meinung, daß ausdrücklich eine Zustellung nachgewiesen werden muß.
    Danke für einen Hinweis.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!