Die LIMSA als Vertreter des Landesfiskus hinterlegt hier gem. § 10 GBBerG unter Verzicht auf die Rücknahme, um eine Altlast in Abt. III löschen zu lassen.
Der Löschungsantrag ist jetzt zurückgenommen worden und die LIMSA benantragt die Herausgabe des hinterlegten Geldes.
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