Hallo zusammen, ich weiß: generell gibt es zu diesem Thema einige Threads, aber speziell hierzu habe ich nichts gefunden:
- Zivilprozess, den Beklagten zu 1 und zu 2 wird PKH ohne Raten bewilligt, ein gemeinsamer RA beigeordnet
- jetzt Überprüfung der PKH
- Bekl. zu 2: ALG II, InsEÖ am 14.4.2010
- Bekl. zu 1: noch keine Rückmeldung
- § 7 RVG: jeder schuldet Geb. und Ausl., die er schulden würde, wenn er RA alleine beauftragt hätte
- Gesamt RA: 1.236,77, ohne Erhöhung: 1.156,44
Kann ich jetzt die 1.156,44 € hinsicht. der Bekl. zu 2. zur Tabelle anmelden?
Soweit die Fdrg. dort (sehr wahrscheinlich) nicht voll befriedigt wird, kann ich den gesamten Betrag (bis hö 1.156,44) dem Bekl. zu 1 später noch auferlegen (ggf. per Ratenzahlung oder ebenfalls Anmeldung zur Tabelle)? Die jetzt im InsVerf angemeldeten 1.156,44 € sind doch nicht "verbraucht", wenn RSB erfolgt?!
Danke.