Hallo,
unser "Hausnotar" hat seinen Urkundentext geändert.
Einzutragende Wohnungsrechte sollen erlöschen, "falls der Wohnungsberechtigte seinen Wohnsitz dauerhaft aus dem von ihm genutzten Räumlichkeiten verlegt und dieser Wohnsitzwechsel bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern registriert worden ist".
Ich habe Bedenken, ob man objektiv feststellen kann (RpflG 1985, Seite 488), inwieweit eine dauerhafte Wohnsitzverlegung stattgefunden hat.
Wie seht Ihr die Angelegenheit?
Vorab vielen Dank.
Bestimmtheit einer Bedingung bzgl. Wohnungsrecht
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Wenn schon der Wille zur Aufhebung des Wohnsitzes genügt ... (vgl. BayObLG DNotZ 1998, 299).
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Ich hätte keine Bedenken. Wenn der Bedingungseintritt später dem Grundbuchamt nicht formgerecht nachgewiesen werden kann, muß der Wohnungsberechtigte eben auf Abgabe der Löschungsbewilligung verklagt werden. Nicht unser Problem.
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