Zinssatz einer Hypothek und Wohnungsbesetzungsrecht

  • Guten Morgen liebe Grundbüchler,

    a) In der Schuldurkunde heißt es: "Wird das Darlehen bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt, so ist es vom Tage der Kündigung an mit 5 Prozentp. über dem Basiszinssatz, mindestens mit 6 Prozentp., höchstens jedoch mit 15 Prozentp. zu verzinsen." Bewilligt und beantragt wird nun die Eintragung einer Hypothek "mit bis zu 15 vom Hundert jährlichen Zinsen." Muss in der Grundbucheintragung auch ein Hinweis auf den Mindestzinssatz enthalten sein?

    b) Des weiteren soll eine beschr. pers. Dienstbarkeit (Wohnungsbesetzungsrecht) des Inhalts, dass das geförderte Eigenheim bis zum Erlöschen der durch Hypothek gesicherten persönlichen Forderung nur an bestimmte Personen überlassen werden darf, eingetragen werden. Ist das eine zulässige Befristung?

    Für Hinweise bin ich euch dankbar.

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