notwend. Kosten der ZV, § 788 II ZPO

  • war er Gegner die ganze Zeit ordnungsgemäß gemeldet? Wozu der Detektiv konkret?


    Die Beauftragung des Detektivs erfolgte laut Gläubigervertreter, um die ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungstitels zu gewährleisten.

    So wie ich die vorliegenden Schreiben deute, lag das Problem wohl eher nicht in einer unterlassenen Anmeldung beim EMA, sondern dass (vorübergehend?) ggf. kein (entsprechend beschrifteter) Briefkasten vorhanden war.

  • Nach jetzigem Kenntnisstand würde ich die Kosten streichen und dem Gläubiger das bisher Gesagte mitteilen.
    Möge er entsprechende Entscheidungen recherchieren, welche ihm seine Auslagen ins ZV-Verfahren bringen. Im ZPO-Verfahren ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die für die Gläubigerseite günstigste Rechtslage zu erforschen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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