Hallo,
ich bin keine Rechtspflegerin - ich bin Bodenordnerin (bzw. arbeite in der Flurbereinigung). Ich hoffe unter diesen Voraussetzungen trotzdem eine Antwort von euch zu erhalten. Eure Diskussionen haben mir schon oft weiter geholfen. Heute habe ich selber mal eine Frage.
Ich habe in Abt. III Grundbuch von x Blatt A einen Mithaftvermerk, folgender Wortlaut:
"Belastungen (siehe Grundbuch von x Blatt B) mit dem Bestand hierher zur Mithaft übertragen."
Im Blatt B sind jedoch alle Belastungen bereits gelöscht.
Ist die Löschung des Mithaftvermerkes von Amts wegen möglich, da die ursprüngliche Belastung gelöscht wurde? Sollte ich die Löschung beim zuständigen GBA beantragen bzw. besteht die Aussicht das die Löschung vorgenommen wird? Der Eigentümer will im Rahmen der Flurbereinigung auf sein Flurstück verzichten, dabei ist es möglichst lastenfrei zu übergeben. Da mir der ursprüngliche Eintragungstext nicht bekannt ist, stimmt der Erwerber einer Übernahme der Belastung nicht zu.
Vorab Vielen Dank für eure Hilfe!