Schuldner-Insolvenz Ausland

  • Mir liegt ein ZVG-Antrag eines dt. Gläubigers bzgl. eines in Deutschland gelegenen Grundstückes vor.

    Der Schuldner wohnt jedoch im Ausland und über das Vermögen des Sch. wurde im Ausland das InsO-Verfahren eröffnet.

    Der Gläubiger ist nun unsicher, ob er den Titel dem ausländischen InsO-Verw. oder dem Schuldner zustellen muss.

    Es ergibt sich somit folgende konkrete Fragestellung:
    Hat der ausländische InsO-Verw. auch die Verfügungsbefugnis bzgl. des in Deutschland gelegenen Grundstücks inne, oder verbleibt diese trotz der ausländischen Insolvenz beim Schuldner?:confused:

    Hat jemand mit einer derartigen Problematik bereits zu tun gehabt?:gruebel:

  • Demnach ist der Titel dem Treuhänder (der im Rahmen des engl. Konkursverfahrens bestellt wurde) zuzustellen.

    Die ZVG läuft hier dann ganz normal an, da der Gl. ein Absonderungsrecht hat, § 351 InsO.

    Würdet ihr auch so sehen, ja?:gruebel:

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