Rückauflassungsvormerkung vererbbar/löschen?

  • Hallo,
    ein an einem Flurbereinigungsverfahren beteiligtes Flurstück ist mit einer Rückauflassungsvormerkung belastet. Der Eigentümer des Flurstücks möchte per Landverzicht veräußern. Dem Käufer ist das Flurstück lastenfrei zu übergeben.

    Der Inhaber der Rückauflassungsvormerkung ist verstorben.Gesetzliche Erben sind selbstverständlich vorhanden jedoch weder Erbschein oder Testament.

    Folgender Wortlaut im Notarvertrag zur Eintragung der Rückauflassung (der Käufer ist heutiger Eigentümer des Flurstücks):
    "Im Falle des Todes des Käufers und insoweit dieser keine Abkömmlinge hat, soll der erworbene Grundbesitz an den Verkäufer zurückübertragen werden."

    Der Käufer hat Abkömmlinge, 2 Kinder. Ist die Rückauflassung vererbbar? Ist zur Löschung die Zustimmung der Erben einzuholen? Kann der Eigentümer (oder kann ich das auch als Flurbereinigungsbehörde) die Löschung der Rückauflassung beim GBA beantragen oder ist dies ohne Zustimmung der Erben nötig bzw. muss ein Erbschein beantragt werden?

    Eventuell ist es ausreichend, wenn der Eigentümer dem GBA die Geburtsurkunden seiner Kinder (und den Notarvertrag soweit nicht in sowieso in der Grundakte) vorlegt?

    Vorab Danke für Eure Hilfe!
    Mia

  • Im Grundbuch-Rechtsprechungsthread findest Du einige Entscheidungen, die übereinstimmend -und zutreffend- davon ausgehen, dass eine Löschungsbewilligung der nach § 35 GBO durch Erbschein auszuweisenden Erben des Vormerkungsberechtigten erforderlich ist, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Rückübereignungsgründe außerhalb des Grundbuchs erweitert wurden.

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