§ 30 Abs. 5 BZRG Führungszeugnis an das AG

  • Hallo, ich erhielt gerade einen Anruf den ich gerade nicht wirklich zuordnen kann.

    Der Anrufer wollte ein behördliches Führungszeugnis beim Bürgeramt beantragen. Dies wird normalerweise sofort an den Arbeitgeber versandt. Nach § 30 Abs. 5 BZRG kann man jedoch dieses Führungszeugnis vorab an das Amtsgericht schicken lassen um es dort einzusehen.

    Wer ist dafür denn zuständig??? Ich habe im Internet hierzu nichts gefunden. Vielleicht hatte jemand von euch sowas schonmal. Würde es tendenziell in die Strafabteilung einordnen...

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