Hallo,
bei uns ist der Rpfl. zuständig, die BZR-Mitteilung zu verfügen. Ich habe nun den Fall, dass das Urteil vom AG A ist und wir als AG B die Vollstreckung übernommen haben und die Restjugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt haben. Die im Zusammenhang mit der Entlassung zur Bewährung erforderlich werdenden Entscheidungen einschließlich aller sonstigen Aufgaben des Vollstreckungsleiters wurden einschließlich der Vollstreckung an den Jugendrichter beim AG C abgegeben. Jetzt hat das AG C die Bewährungszeit verlängert und schickt uns die Akte zur Fertigung der BZR-Mitteilung. Das haben wir öfters. Wo steht denn, wer für die BZR-Mitteilung zuständig ist??
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