für 15 EUR 1 Tag Knast - das nennt sich OWi

  • Hallo habe folgenden Fall mit folgendem Problem,

    Rechtskräftiger Beschluss vom 13.08.2010 wegen Verkehrsowi wird gegen Betroffenen Erzwingungshaft von 1 Tag angeordnet. Abwendung durch Zahlung von 15 EUR. Betroffener war zum Zeitpunkt noch keine 21 Jahre. Der vollstreckungsleitende Jugendrichter gibt mir nun die Sache ab zur Einleitung der Vollstreckung. In der Zwischenzeit ist dieser nun 21 Jahre alt geworden. Ich habe ihn dennoch in die zuständige Jugendanstalt geladen nebst Aufnahmeersuchen an die Vollzugsanstalt. Die wiederum schreibt mir zurück, dass sie nicht zuständig sei, schließlich ist der Betroffene nunmehr 21 Jahre. Hat die Anstalt recht? Muss ich ein erneutes Aufnahmeersuchen an die für Erwachsene zuständige Vollzugsanstalt machen?

  • Die Verurteilung lief nach Jugendrecht also ist auch nach Jugendrecht in einer Jugendanstalt zu vollstrecken, es sei denn der Richter nimmt den VU aus den Jugendvollzug raus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Das sollte in Eurem Vollstreckungsplan geregelt sein. Hier kommt es auf das Alter z. Zt. der Ladung an. Unter 21: Arrestanstalt, ab 21: Erwachsenen-JVA




    Stimmt, bin jetzt von unseren Vollstreckungsplan ausgegangen

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Nein aber in welchem Alter die Vu in welche JVA kommen. Zusätlich gibt es noch eine Unterteilung der JVA's in Jugendanstalten und Erwachsenanstalten.

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