Einbeziehung

  • Hallo,
    weiß Jemand vielleicht was man machen muss wenn die Sache in einem anderen Verfahren einbezogen wurde?
    Habe jetzt zu meiner Akte ein Urteil z. K. übersandt bekommen, aus dem sich ergibt, dass meine Sache dort einbezogen wurde und bei mir zum Wegfall kommt.
    Muss ich jetzt der StA mitteilen, wieviel Stunden abgeleistet worden sind und dann meine Sache erledigen oder muss ich die Akte dort hinschicken?
    Gruß Hanna

  • Du teilst jetzt die anrechenbaren Leistungen (Zahlungen/Hafttage/geleistete Stunden) mit, und gibst an, ob vor oder nach Rechtskraft des Gesamtstrafenbeschlusses erfolgt. Wenn die Einbeziehung im selben Bundesland erfolgt ist, geht das möglicherweise auch über EDV (habt Ihr websta?), Wenn in einem anderen Bundesland, schriftlich mitteilen, Kosten vollstreckts Du selbst.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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