Hallo,
weiß Jemand vielleicht was man machen muss wenn die Sache in einem anderen Verfahren einbezogen wurde?
Habe jetzt zu meiner Akte ein Urteil z. K. übersandt bekommen, aus dem sich ergibt, dass meine Sache dort einbezogen wurde und bei mir zum Wegfall kommt.
Muss ich jetzt der StA mitteilen, wieviel Stunden abgeleistet worden sind und dann meine Sache erledigen oder muss ich die Akte dort hinschicken?
Gruß Hanna
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