Vollsteckbarerklärung Gütestellenvergleich

  • Auf die Gefahr hin, dass ihr mich für besch... haltet, aber ich hab nen Knoten im Kopf.

    Ich hab hier ein Schlichtungsprotokoll der Architektenkammer mit Vergleich, für den ich eine Klausel erteilen soll. Wie die Kollegin bereits herausgefunden hat, ein Fall des § 726 i.V.m. § 797 a ZPO.

    Jetzt die Frage: für eine vollstreckbare Ausfertigung brauche ich doch zunächst mal eine Ausfertigung, oder? Bis jetzt habe ich nur eine einfache Kopie.
    Nach Aufforderung, die Orginalurkunde einzureichen, erhielt ich erneut eine (verknickte) Kopie. Bekommen die keine (einfache) Ausfertigung? oder müsste man die beantragen? Irgendwo hab ich, meine ich, auch gelesen, ich könnte mir die Originalurkunde von der Kammer anfordern?

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