§ 7 ff. StVG ff.

  • Hallo,

    haftet der Halter gem. § 7 StVG immer, also auch, wenn dem Fahrer Vorsatz nachzuweisen ist?

    Wie wäre der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie der Kfz-Haftpflicht nicht zahlt. Wer haftet denn dann, wenn die Versicherung nicht zahlt? Es könnte ja sein, man fährt mal ein Auto eines Bekannten, denkt der Wagen ist versichert und letzlich hat dieser schon mehrfach die Prämien nicht gezahlt.

    Vielfach wird das Auto doch aus Versicherungsgründen auf eine Person zugelassen, die das Auto gar nicht nutzt. Würde diese Person als Versicherungsnehmer mithaften? Halter ist rechtlich gesehen, der d. Auto kostentechnisch unterhält, richtig?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und frohe Weihnachten.

  • Zwar will ich anderen, möglicherweise enthusiastischen Schreibern nicht vorgreifen - ich vermute jedoch, daß Du auf Deine Fragen hier keine wirklich tiefschürfenden Antworten erhalten wirst. Ich würde vorschlagen, Du wendest Dich an ein Forum wie verkehrsportal.de (dort müßtest Du allerdings wohl etwas mehr Hintergrund schildern) oder befragst hierzu den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.:cool:

  • Danke trotzdem für die Antwort. Hätte ja sein können, dass mir jemand die Frage so hätte beantworten können. Frage ist mir nur so in den Kopf gekommen, also mehr Hintergrundgeschehen kann ich gar nicht wiedergeben.

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