Hallo,
haftet der Halter gem. § 7 StVG immer, also auch, wenn dem Fahrer Vorsatz nachzuweisen ist?
Wie wäre der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie der Kfz-Haftpflicht nicht zahlt. Wer haftet denn dann, wenn die Versicherung nicht zahlt? Es könnte ja sein, man fährt mal ein Auto eines Bekannten, denkt der Wagen ist versichert und letzlich hat dieser schon mehrfach die Prämien nicht gezahlt.
Vielfach wird das Auto doch aus Versicherungsgründen auf eine Person zugelassen, die das Auto gar nicht nutzt. Würde diese Person als Versicherungsnehmer mithaften? Halter ist rechtlich gesehen, der d. Auto kostentechnisch unterhält, richtig?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und frohe Weihnachten.
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