Rechtskraft Scheidungsbeschluss bei Beschwerde lediglich gegen Folgesache

  • Hallo,

    ich hoffe da kann mir jemand weiterhelfen. Betrifft mich zwar nicht direkt, aber ich habe den Hilferuf mal aufgenommen und leite ihn an euch weiter.

    Also, wir haben ein Scheidungsverfahren mit Folgesachen. Es wurde lediglich wegen einer Folgesache Rechtsmittel eingelegt. Die Geschäftsstelle hat daraufhin das den Scheidungsbeschluss rechtkräftig gemacht.

    Jetzt kommt allerdings die Akte vom OLG zurück, weil scheinbar die Schiedung auch noch nicht rechtskräfig ist.

    Hab was gefunden in § 629a ZPO, ist aber abgeschafft. Dann §§ 145 und 148 FamFG, aber den versteh ich nicht so recht!!

    Ist es jetzt wirklich so, dass allein das Rechtsmittel gegen eine Folgesache die rechtskraft der Scheidung hemmt???

    Danke für Eure Antworten!!!!!!!!!

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