Da ich ja hier nur als Ulfs Stütze bei Familiensachen eingestellt bin , hier mal ne Frage zu ner Ergänzungspflegschaft aus dem Vormundschaftsbereich mit Familientangente.
Ich hatte der Mama nach ein paar Vorfällen die Vermögenssorge für ihre Kindchen per Beschluss entzogen und gleichzeitig Vermögenspflegschaft angeordnet sowie die Pflegerin ausgewählt.
Danach wurde eine Beschlussausfertigung zum zuständigen Notariat (Württemberg) geschickt und dort die von mir ausgewählte Pflegerin auch bestellt.
Nachdem die gute Pflegerin nun ihre Vergütung haben will, schreibt mir der Notar, dass ich meinen ursprünglichen Beschluss abändern müsse, damit die Dame ihr Geld bekommt. Es hätte in den Bestellungsbeschluss hineingehört, dass sie die Pflegschaft berufsmäßig führt (was von vorne herein klar war). Wer muss denn nun seinen Beschluss ändern? Ich meinen Anordnungs- und Auswahlbeschluss oder er seinen Bestellungsbeschluss???
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