Ich bin seit drei Tage u.a. für die Kirchenaustritte zuständig, also diesbezüglich noch völlig unbelastet.
Es erscheint also eine Kindesmutter, welche für sich und ihre beiden minderjährigen Kinder (6 und 9 Jahre) den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt. Sie ist vom Kindesvater geschieden - jedoch steht das Sorgerecht beiden Elternteilen zu. Der Kindesvater ist jedoch am anderen Ende der Republik wohnhaft. Ich geh davon aus, dass er den Austritt für die Kinder ebenfalls erklären muss. Schicke ich ihn zum für seinen Wohnort zuständigen AG (oder sonst. zust. Behörde), um die Erklärung für seine Kinder abzugeben?
Wann wird die Erklärung in diesem Falle wirksam?
Danke im Voraus, basti!
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