Insolvenzverwalter insolvent

  • Tja, das ist dann wohl das Ergebnis von geradezu panischer Angst, dass das Fell des Bären nicht mehr für alle ausreicht.Ich hörte einen der alten Platzhirsche nach dem Urteil des BVerfG grollen:"....jeder, der Insolvenz buchstabieren kann, darf jetzt auch ran....".

    So, und nun beginnt eine hektische Jagd auf Aufträge, die letztlich, wie wohl hier auch, zur Eröffnung einer Tochterfiliale dort und eines Büros hier und so weiter führt, nur, dass man an vielen Standorten scheinbar tatsächlich präsent ist(Stichwort:Auswahlkriterien). Na ja, und dann kommen die Aufträge vielleicht doch nicht wie erwartet oder andere haben die gleiche Idee......ich glaube schon, dass sich da jemand in seinem Expansionsdrang verhoben haben könnte....

  • Leider kein Thema zum Lachen, denn es wird wohl nicht der Letzte sein.

    Neee, keineswegs lustig. Hier hat ein Verwalter seine "Nebenstelle" mangels ausreichender Aufträge bereits aufgelöst und seine Mitarbeiter entlassen. Die laufenden Verfahren wurden an die verbleibenden Verwalter verteilt (unter andererm auch an uns). Vielleicht hat der einfach den richtigen Zeitpunkt für den Absprung verpasst.

  • ich glaube schon, dass sich da jemand in seinem Expansionsdrang verhoben haben könnte....



    Wenn Du nix Weiteres weißt, würde ich einfach sagen: Zu viele Jäger sind es Hasen Tod. Die Zahl der gelisteten Verwalter steigt umgekehrt proportional zum Zuwachs (oder sollte ich sagen - zur Abnahme) der (kostendeckenden) Insolvenzverfahren.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da gebe ich Dir Recht, aber manchmal ist es auch nur das Ende eines langen Leidensweges. Ich höre von Schuldnern gelegentlich, dass sie sich ärgern, den Schritt nicht früher gegangen zu sein. Keine schlaflosen Nächte, weil man nicht weiß, wie man die Arbeitnehmer bezahlen soll. Keine Besuche von Vollzugsorganen und auch viel mehr Freizeit für sich und die Familie. Aber wir kommen vom Thema ab.

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  • Ich höre von Schuldnern gelegentlich, dass sie sich ärgern, den Schritt nicht früher gegangen zu sein.

    Nun, einem Insolvenzverwalter sollten solche Überlegungen fremd sein, der sollte in der Lage sein, die Reißleine rechtzeitig zu ziehen. Aber wie war das gleich mit dem Schuster und den schlechtesten Schuhen?

    Vielleicht steckt ja noch anderes dahinter. Zwei meiner früheren Chefs aus der Ausbildungskanzlei (lang lang ist´s her), die sich mit Liquidationen im Osten kurz nach der Wende ´ne goldene Nase verdienen wollten, haben mittlerweile keine Lizenzen mehr. Da waren einfach zu viele Millionen im Spiel und sie konnten die Finger nicht davon lassen.

    Aber sowas will ich dem hier betroffenen Verwalter gar nicht unterstellen. Man weiß nicht, was noch dahinter steckt: Private Dinge könnten auch eine Rolle spielen.

  • Was ich an der Sache nicht verstehe ist, wie man der Meinung sein kann, den Geschäftsbetrieb - also die Insolvenzverwaltung - fortführen zu können.

    Als derjenige, der den jetzt insolventen Verwalter bestellt hat bzw. beaufsichtigt, muss ich ihn doch eigentlich gleich entlassen, da ich immense Zweifel hätte, ihn noch mit der Vermögensverwaltung fremden Vermögens zu beschäftigen.
    Die Priorität kann ich doch da nicht bei der Berufsfreiheit des Verwalters setzen, sondern bei der Sicherheit der Vermögensverwaltung der ihm anvertrauten Insolvenzverfahren.

  • Muss man das nicht vom Einzelfall abhängig machen. Ich meine, wer die Reißleine frühzeitig zieht, sich keinerlei Fehlverhalten zu Schulden kommen lies und nun unter der Aufsicht eines Kollegen steht, den muss man doch nicht unter Generalverdacht stellen.

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  • Nu gut Queen, ist Geschmackssache. Wenn ich richtig gelesen habe, ist die Insolvenzverwaltung auch nicht das einzige Standbein des Kollegen.

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  • Wenn meine Schuldner das Bibbern kriegen, weil ich ihnen sage, ihr Arbeitgeber werde nun angeschrieben, gebe ich ihnen immer die Argumentation an die Hand, dass doch mit Insolvenzantragstellung die Angelegenheiten in Klärung sind. Der Geldbedarf ist im Gegensatz zur Phase der Insolvenzverschleppung vorbei.

    Die -zumindest zeitweise - Fortführung liegt aber im Interesse des Gerichts, der Schuldner und der Gläubiger. Man stelle sich vor, der Laden wird morgen zu gemacht und das Gericht bestellt neue Verwalter. Die haben doch gar keine Unterlagen etc., so dass sie nicht tätig werden können. Da kann es als sicher gelten, dass Dinge schief laufen, während dies im Falle der Fortführung nur möglich ist.

    Wenn zudem Verfahren im Rahmen der alten Verwaltung abgewickelt werden, werden die Insolvenzmassen und die LJK zudem nicht durch zwei Vergütungsanträge belastet. Ist doch klar und systemimmanent, dass die Vergütungen sich nicht auf 100% der Vergütung summieren, sondern der neue Verwalter einen Zuschlag wegen Einarbeitung in das laufende Verfahren fordern kann.

    Mit dieser Sicht kann man m.E. den Anfragen der Gläubiger gelassener entgegen blicken.


  • Wenn zudem Verfahren im Rahmen der alten Verwaltung abgewickelt werden, werden die Insolvenzmassen und die LJK zudem nicht durch zwei Vergütungsanträge belastet. Ist doch klar und systemimmanent, dass die Vergütungen sich nicht auf 100% der Vergütung summieren, sondern der neue Verwalter einen Zuschlag wegen Einarbeitung in das laufende Verfahren fordern kann.

    .



    dass stimmt nicht, die Belastung der Masse ist i.d.R. geringer.:eek:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Wenn zudem Verfahren im Rahmen der alten Verwaltung abgewickelt werden, werden die Insolvenzmassen und die LJK zudem nicht durch zwei Vergütungsanträge belastet. Ist doch klar und systemimmanent, dass die Vergütungen sich nicht auf 100% der Vergütung summieren, sondern der neue Verwalter einen Zuschlag wegen Einarbeitung in das laufende Verfahren fordern kann.

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    dass stimmt nicht, die Belastung der Masse ist i.d.R. geringer.:eek:



    Weil dem insolventen Kollegen die Vergütung gekürzt wird, weil er das Verfahren nicht beendet und dem anderen Kollegen, weil er doch gar nix mehr zu tun hat :gruebel:

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  • Weil dem insolventen Kollegen die Vergütung gekürzt wird, weil er das Verfahren nicht beendet und dem anderen Kollegen, weil er doch gar nix mehr zu tun hat :gruebel:



    ja, zu 1.

    2. auch sind die Berechnungsmassen geringer als eine einheitliche.



    Die Ansprüche des vormaligen Insolvenzverwalters begründen sich bei der vorzeitigen Beendigung auf der Berechnungsgrundlage in entsprechender Anwendung des § 1 InsVV nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Verwalters bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt unterlegen hat, IX ZB 168/04.

    Soweit Massezuflüsse bereits vor dem Ausscheiden möglich erscheinen, jedoch noch nicht eingetreten sind, bestände die Möglichkeit der nachträglichen Geltendmachung.


    Es ist weiter zu berücksichtigen, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, regelmäßig in der Weise so zu berechnen ist, dass der Regelsatz nach § 2 InsVV gem. § 3 II lit. c InsVV reduziert wird, wobei sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, unmittelbar gem. § 3 InsVV den für den Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil der Vergütung verringern oder erhöhen, IX ZB 301/03.

    Bei mehreren hintereinander bestellten Verwaltern sollte die Vergütung des vorzeitig ausscheidenden Verwalters - von notwendiger Doppelarbeit und doppelten Aufwendungen abgesehen - dem Prozentsatz entsprechen, der sich aus dem Verhältnis der von ihm geleisteten Arbeit und der voraussichtlich noch zu leistenden Arbeit ergibt. Maßgeblich zur Bestimmung des Abschlages sind dabei insbesondere Dauer und Umfang seiner Tätigkeit sowie alle Umstände des Einzelfalls.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • :dankescho - wieder etwas gelernt von Bernd.

    Na da wird wohl der Kollege Hermann bei dem Insolvenzverfahren auch drauf zahlen. D.h. wir werden hier bald einen Dominoeffekt haben.

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  • Muss man das nicht vom Einzelfall abhängig machen. Ich meine, wer die Reißleine frühzeitig zieht, sich keinerlei Fehlverhalten zu Schulden kommen lies und nun unter der Aufsicht eines Kollegen steht, den muss man doch nicht unter Generalverdacht stellen.



    Sehe ich auch so. Das absolute Gegenteil davon und Alptraum schlechthin (mittlerweile auch für die Gläubigerausschussmitglieder eines Verfahrens) war doch wohl damals die Geschichte in Hannover, als der in Finanznöte geratene, mittlerweile rk verurteilte IV seine Löcher mit den Guthaben aus anderen Verfahren gestopft hatte.

    R. scheint in letzter Zeit auch etwas Mitarbeiterschwund gehabt zu haben: http://www.juve.de/nachrichten/na…walter-bestellt

  • Danke für den Link, da wird es doch endlich klar. Hier sind ausschließlich Kapitalgesellschaften betroffen. Diese werden wohl kaum persönlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Die ganze Aufregung, ob man den Kollegen sofort kreuzigen muss, also zu früh.

    Im Übrigen kann man Artikel in der zitierten Publikation auch kaufen ;).

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