Notariatsverwaltung generelle Hilfe zur Erteilung einer Klausel nach § 727 ZPO

  • Wenn nur in dinglicher Hinsicht umgeschrieben werden soll, würde die Eintragung des Erben im Grundbuch Offenkundigkeit begründen. Wenn wie hier noch nicht eingetragen ist, brauchst du den Erbnachweis in der Form des § 727 ZPO zur Umschreibung.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Hallo zusammen,

    folgende Frage:
    Die Zessionarin einer Briefgrundschuld beantragt Klauselumschreibung auf sich wegen des persönlichen Anspruchs. Der Sch. hat sich in der not. Urk. pers. unterworfen, Abtretungserklärung liegt vor. Briefvorlage kann nicht erfolgen, da das Grundpfandrecht im ZVG-Verfahren erloschen ist und der Brief nicht mehr existiert. Zuteilung ist lt. Titelvermerk auf Kosten u. einen Teil der Zinsen erfolgt.
    Hättet ihr Bedenken, die Klausel zu erteilen?

    Danke schon mal im voraus.

  • Da es um den persönlichen Anspruch geht, hätte ich keinerlei Bedenken. Worin genau bestünden denn deine Bedenken?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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