UB bei Erbteilsübertragung?!

  • Hallo zusammen,

    benötigt man denn für eine Erbteilsübertragung (Beteiligte sind Schwestern) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes?!

  • In Baden-Württ. ebenso, da es sich bei der vorgenannten Erbteilsübertragung (zwischen Geschwistern) um ein Rechtsgeschäft zwischen Beteiligten handelt, die lediglich in der Seitenlinie im 2. Grad verwandt sind und damit nicht unter die Ausnahmebestimmung der Ziffer 2.4 der AV d. JuM, Die Justiz 1996, 506, fallen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • In Rhl.-Pfalz gilt folgenden:
    Von der UBVorlage befreit (u.a.):
    Erbauseinandersetzungen, sofern ein beurkundeter Erwersvorgang nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen ist.
    Nr. 3 hat folgenden Wortlaut:
    "3.der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. 2Den Miterben steht der überlebende Ehegatte gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten ein zum Nachlaß gehöriges Grundstück übertragen wird. 3Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten gleich; ".
    Damit hier in Rhl.-Pfalz keine UB.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Stimmt. Wenn die Übertragung unter Miterben stattfindet, soll sie mit der Erbauseinandersetzung vergleichbar und damit wie diese von der Besteuerung ausgenommen sein (koordinierter Ländererlass, DNotZ 4/1985, 193; Schöner/Stöber, RN 972) und kann damit (in Bad.-Württ. nach der AV d. JuM, Die Justiz 1996, 506 i. V. mit § 3 Nr. 3 GrEStG) ohne UB vollzogen werden.

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  • Hallo,

    ich hänge mich mal mit meinem Fall hier dran:

    Miterbin überträgt Ihren Erbteil an ihren Ehemann (nicht Miterbe). Nun soll das Grundbuch berichtigt werden.
    Grundsätzlich bräuchte ich ja hier eine UB.

    Oder gilt hier die Ausnahme? Ich komme aus Niedersachsen und hier kann auf die UB verzichtet werden "beim Grundstückserwerb durch den Ehegatten".

    Bin mir nicht sicher, ob dieser Ausnahmetatbestand auch bei Erbteilsübertragungen gilt..

    Was meint ihr?

  • Und auf welcher Grundlage? Auch aufgrund eines Ausnahmetatbestandes "beim Grundstückserwerb durch den Ehegatten"?
    Oder gibt's dort einen gesonderten Ausnahmetatbestand?

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