Hallo!
Ein Antrag nach § 11 RVG liegt vor. Der Auftraggeber ist verstorben. KFB soll ergehen gegen die Erben (2 Kinder).
Wie geht man jetzt vor, wenn einer der Erben nicht gebührenrechtliche Einwände erhebt?
Kann man den Antrag bzgl. der Festsetzung hinsichtlich des einen Erben zurückweisen und hinsichtlich dem anderen Erben stattgeben, oder wie muss sowas laufen?
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