Vielleicht könnt ihr mir helfen :(:(
Seit 1 Woche bin ich leider für die Aufgebotsverfahren zuständig, nachdem die urspr. zuständige Kollegin längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt. Natürlich weiß bei uns auch sonst keiner Bescheid und die kranke Kollegin kann ich schlecht fragen.
Ihr seid also meine einzige Rettung
Folgender Sachverhalt:
Heute rief mich ein ehemaliger Nachlasspfleger an. Seine Nachlasspflegschaft sei beendet, er habe 13 Erben ermittelt, Erbschein sei auch bereits erteilt- einige der Erben leben im Ausland.
Zum Nachlass gehören 2 Sparbücher, die nicht mehr auffindbar sind. Er fragte mich, wer den Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens stellen muss.
Alle Miterben oder reicht der Antrag nur EINES Miterben, und das Angebot zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. die EV auch nur EINES Miterben aus?
Sollte dies nicht ausreichen, könnte er (der ehemalige Nachlasspfleger) in Vollmacht für ALLE Miterben den Aufgebotsantrag stellen und ebenso das Angebot zur Abgabe der EV in Vollmacht für ALLE Miterben erklären? (die eV selbst kann der Bevollmächtigte ja nicht abgeben, denke ich)
HELP schon mal im Voraus