Kostenfestsetzung Verwaltungssache

  • Hallo zusammen. entstehen beim Verwaltungsgericht im eilverfahren in erster instanz vor dem Verwaltungsgericht und Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ganz normale (regel)gebühren nach RVG, also 1,3 Verfahrensgeb 3100 VV und 1,2 Terminsgeb 3104 VV und in Berfuung 1,6 Verfahrensgeb 3200 und 1,2 Terminsgeb?

    gibt es irgednwelche besonderheiten? den kfa stelle ich doch auch in der ersten instanz oder?


    alles wie gehabt?

  • Meine VG-Tätigkeit ist zwar schon von anno "Schießmichtot", aber ich würde hier einfach mal "ja und ja" sagen. Normale Festsetzung durch die I. Instanz.

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