Hallo zusammen,
traue mich mal aus dem ZVG Forum zu euch, in der Hoffnung, dass meine Frage hier auch gut aufgehoben ist
ich habe einen Antrag auf Beitritt zum ZwangsVerwaltungsverfahren auf Grund VB's gegen alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Der Beitritt soll auf Grund persönlicher Ansprüche erfolgen.
Die Miterben sind als Erbengemeinschaft im Grundbuch Abteilung I eingetragen. Über das Vermögens eines Eigentümers ist seit Feb. 2006 Inso eröffnet.
Kann der Beitritt nun erfolgen? Habe im Hinterkopf, dass bei der GbR ja die ZV grundsätzlich möglich ist, weil der Gesellschaftsanteil erst nach Auseinandersetzung der GbR in die InsoMasse fällt. Wie verhält es sich denn nun hier??