Anerkenntnis + Versäumnisurteil

  • Hallo Leute!

    Irgendwie ist heute nicht mein Tag :( . Hab jetzt folgendes Problem:

    1. Gegen den Beklagten zu 2.) wird Anerkenntnisurteil erlassen
    2. Gegen den Beklagten zu 1.) wird Versäumnisurteil erlassen. Kostenausspruch: Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

    KfA:
    1,3 Verfahrensgebühr
    1, 2 Terminsgebühr

    Kann ich jetzt da wirklich die 1,2 Terminsgebühr gegen beide festsetzen??:gruebel: Und wie ist es mit den Gerichtskosten?

  • Hi
    schönen gruß an Richter die KE dürfte schrott sein:daumenrun , aber im KF - Verfahren nicht auslegungsfähig.:oops: Pech für B 2. AK und GK voll gegen beide.

    gruss

    wulfgerd

    Hallo,

    ich vermag die Kritik an der Kostenentscheidung nicht nachzuvollziehen. Könnte das näher erläutert werden?

    Tatsache ist doch, daß der Kläger voll obsiegt hat gegen beide Beklagte; soll es dem Kläger zugemutet werden, eventuell in Quoten gegen die Beklagten zu vollstrecken?

    Alles andere als gesamtschuldnerische Haftung beider Beklagten wäre nicht sachgerecht.


    Gruß HansD

  • Erstaunlich: Je länger man dabei ist, desto mehr unbekannte Konstellationen und Konstruktionen gibt es.

    Vorschlag: Wenn der Streitwert beider Urteile identisch ist, sind auch Verfahrensgebühr und Erhöhungsgebühr gleich. Einmal werden sämtliche Kosten mit einer 0,5 TermG, und einmal mit einer 1.2 TermG errechnet.

    Beide Endsummen werden voneinander subtrahiert. Die Differenz hat der mit dem Anerkenntnisurteil alleine zu zahlen, im Übrigen besteht Gesamtschuldnerschaft. Damit hat man die unterschiedliche Gebührenauslösung erfasst und der mit dem VU muss nicht alles (mit)bezahlen.

  • Ja, aber meiner Meinung sind in den Kosten des Rechtsstreits sowohl die 1,2 Terminsgebühr (für die der mit VU "nichts kann") und die Gerichtskosten, die aufgrund des VUs höher sind (für die der mit AU nichts kann) imbegriffen. Wenn der Richter sagt, das müssen beide zusammen tragen, kann doch ich nichts machen, oder?:gruebel:

  • Zitat von clau:

    Zitat

    Wenn der Richter sagt, das müssen beide zusammen tragen, kann doch ich nichts machen, oder?



    So ist es. Die KGE ist insoweit eindeutig und im KFV nicht "korrigierbar". Eine andere Auslegung ist auch nicht möglich. Sauberer wäre es gewesen, die Mehrkosten der Säumnis dem betreffenden Beklagten aufzuerlegen und im Übrigen gesamtschuldnerisch.

  • Zitat von clau:
    Sauberer wäre es gewesen, die Mehrkosten der Säumnis dem betreffenden Beklagten aufzuerlegen und im Übrigen gesamtschuldnerisch.



    Da muss ich mal "meinen" Richter lobend erwähnen. Der macht das nämlich genauso!

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Meine Zivilrichter differenzieren auch ausdrücklich.

    Im Übrigen ist stolli natürlich zuzustimmen. Mein "Lösungsvorschlag" zieht natürlich nicht, wenn die KGE eindeutig ist und ist insoweit missverständlich. An die KGE ist man gebunden und hat dann keine Alternative.

  • Muss den Thread noch einmal nach oben holen.

    Bei mir ist ein "Versäumnisurteil und Anerkenntnisurteil" ergangen. Bekl. 2 war säumig.
    KE: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner."

    Jetzt hat sich der KlV was tolles ausgedacht:
    Verf.geb. 3100, Postp. 7002 zzgl. MwSt. - gegen Bekl. als Ges.sch.

    Terminsgebühr 3104 zzgl. MwSt. - gegen Bekl. 1

    reduzierte Terminsgebühr 3105,3104 zzgl. MwSt. - gegen Bekl. 2

    Die Bekl. sind leider nicht anwaltlich vertreten, sonst hätte ich es evtl. erst einmal z.K.u.ggf.StN rausgeschickt.

    Erster Impuls ist "das geht doch nicht"...und dann kamen die Zweifel. Wieso geht das nicht?

    Danke schon einmal für Eure Hilfe!

  • Es geht nicht, weil die Kostenentscheidung lautet: Die Beklagten tragen die Kosten als Gesamtschuldner. Also beide gemeinsam in gleicher Höhe.
    Wen man stückeln wollte, hätte der Richter eine andere Kostenentscheidung treffen müssen.


  • Die Bekl. sind leider nicht anwaltlich vertreten, sonst hätte ich es evtl. erst einmal z.K.u.ggf.StN rausgeschickt.

    Muss nicht anwaltlich vertretenen Parteien kein rechltiches Gehör gewährt werden? :gruebel:

    Gemeint war vermutlich, dass von einer nicht anwaltlich vertretenen Partei eher keine fundierte Stellungnahme zu rechtlich problematischen Sachverhalten erwartet werden kann. Dass gleichwohl selbstverständlich rechtliches Gehör zu gewähren ist, steht auf einem anderen Blatt. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)


  • Die Bekl. sind leider nicht anwaltlich vertreten, sonst hätte ich es evtl. erst einmal z.K.u.ggf.StN rausgeschickt.

    Muss nicht anwaltlich vertretenen Parteien kein rechltiches Gehör gewährt werden? :gruebel:

    Gemeint war vermutlich, dass von einer nicht anwaltlich vertretenen Partei eher keine fundierte Stellungnahme zu rechtlich problematischen Sachverhalten erwartet werden kann. Dass gleichwohl selbstverständlich rechtliches Gehör zu gewähren ist, steht auf einem anderen Blatt. :)

    Genau, das meinte ich :D


  • Warum sollten denn zwei Terminsgebühren entstanden sein?
    Der RA hat seinen Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten. Also kann auch nur eine Terminsgebühr entstanden sein.

    Im Übrigen ergibt sich aus der KGE des Richters wer welche Kosten zu tragen hat. Davon kann in der Kostenfestsetzung nicht abgewichen werden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Warum sollten denn zwei Terminsgebühren entstanden sein?
    Der RA hat seinen Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten. Also kann auch nur eine Terminsgebühr entstanden sein.

    Im Übrigen ergibt sich aus der KGE des Richters wer welche Kosten zu tragen hat. Davon kann in der Kostenfestsetzung nicht abgewichen werden.

    Genau da lag auch mein Problem, er war in einem Termin, in dem nicht nur ein VU beantragt wurde, also ist grundsätzlich die 1,2 TG entstanden. Egal, was er in Bezug auf welchen Bekl gemacht hat. Aber weil der Anwalt auf die Idee gekommen ist, wusste ich nicht, ob ich irgendetwas nicht mitbekommen habe :gruebel: :oops:

    Dankeschön :daumenrau

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