Zwangsgeld im Berichtigungsverfahren?

  • Ich hab mal ne Frage: Wie streng handhabt ihr das mit dem Berichtigungszwang?

    In meiner bisherigen Karriere bei diversen Grundbuchämtern hab ich es eigentlich selten erlebt, dass das wirklich bis ins Letzte durchgezogen wird. Meiner Erinnerung nach hab ich bisher auch nur einmal ein Zwangsgeld angedroht (und bin prompt auf die Bescherde hin vom LG aufgehoben worden :mad: , da wolte irgendwer ein Recht eingetragen haben und hat eben vorher das Zwangsverfahren angeregt).

    Nun hab ich ne Sache auf dem Tisch, in der ich schons seit einem Jahr versuche, einen Berichtigungsantrag zu bekommen, hab auch schon Zwangsgeld angedroht. Aber da rührt sich niemand, obwohl es um gar nicht wenige Grundstücke geht.

  • Wir sind da eigentlich recht konsequent und haben schon häufiger Zwangsgelder festgesetzt und auch beitreiben lassen.

    Im Moment hab ich gerade eine sture Erbin, bei der ich schon das 3. oder 4. Zwangsgeld festgesetzt habe.

    Natürlich wird vorher ausführlich gewarnt, angedroht und genau mitgeteilt, was vom Erben beigebracht werden muss.
    Die genannte sture Erbin braucht nur den Antrag stellen. Aller Nachweise liegen vor. Tja, Dummheit oder zu viel Geld, oder wie soll man das nennen?!?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ich finde, mit zwangsgeldern sollte da äusserst restriktiv umgegangen werden.

    denn die hier beschriebene "erbin" ist häufig ja nur ne te traurige witwe, die nicht an ihren verlust erinnert werden mag. das sollte man zwischenmenschlich ein wenig sensibel bzw. grosszügig handhaben und nicht unbedingt noch mit (mehrfachen) zwangsgeldern auf die armen omis, die die gerichtspost vermutlich gar nicht mehr aufmachen oder kapieren, eindreschen.

    zudem ist das grundbuch ohnehin häufig jahrzehntelang unrichtig und § 39 GBO wirkt ja in gewisser weise als sperre gegen weitere rechtsänderungen, bis voreintragung erfolgt ist.

  • Freundliche Aufforderung mit Hinweisen und Antrag (letzterer wird meistens bereits vom Nachlassgericht ausgehändigt oder mit dem Testament/Erbschein versandt), dann Erinnerung mit Hinweis auf mögliche Zwangsmaßnahmen, dann Androhung, Festsetzung und Vollstreckung.

    Bedenken hätte ich gegen

    Zitat

    Dann erfolgt die Berichtigung nach § 82a GBO.

    wenn nicht vorher die Festsetzung und ein Vollstreckungsversuch erfolgt ist. Sonst sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und wenn der Eigentümer unmittelbar nach der Berichtigung einen Kauf-/Übertragungsvertrag vorlegt, wird man mit der Einziehung der Kosten ein Problem haben.

    Nicht sachgerecht ist das Ignorieren des Berichtigungszwangs und dann noch mit der Begründung häufiger und über Jahrzehnte ausbleibender Berichtigungen in anderen Fällen. Die gesetzliche Regelung hat ihren Sinn, den man spätestens dann erkennt, wenn die Erben und deren Erben und womöglich noch deren Erben zwischenzeitlich verstorben sind und dann das Grundbuch tatsächlich berichtigt werden muss oder wenn dann ein Verkauf erfolgen soll.

  • @21

    das meinte ich ja, dass berichtigung ohnehin erfolgen muss, wenn später was im grundbuch passieren soll. nur vorher ist es halt nur "der ordnung halber" und für den rechtsverkehr nicht so wichtig.

  • Wenn Zwangsgeld angedroht worden ist, dann sollte konsequenteweise auch festgesetzt werden. Ich habe immer zur Berichtigung aufgefordert, dann Frist 6 Monate. Meistens war bis dahin ein Berichtigungsantrag da. Wenn nicht, freundliche Erinnerung mit anschließend nochmaliger Erinnerung und Hinweis auf den Berichtigungszwang. Danach Androhung von Zwangsgeld und damit auch konsequenterweise anschließender Festsetzung mit gleichzeitiger neuer Androhung.

    Ich hatte mal einen Kaufvertrag abzuwickeln. Es erschienen über 100 Erben des eingetragenen Eigentümers. Der Eigentümer war um 1900 verstorben. Seitdem war im GB nichts passiert. Es waren mindestens 80 Erbfälle nachzuvollziehen. Die eingereichten Erbunterlagen füllten einen Schuhkarton. Ich kann nur sagen: nie wieder. Ich bin dem Notar heute noch dankbar, daß er mir seine Unterlagen, wie Erbenbilder etc. von sich aus zur Verfügung gestellt hat. Das hat die Arbeit doch etwas erleichtert.

    In einem anderen Fall hatte ich vier mal Zwangsgeld festgesetzt in steigender Höhe bevor dann endlich der Berichtigungsantrag kam. Interessant war, daß Vollstreckungsaufträge nicht zu erteilen war, da das festgesetzte Zwangsgeld jedesmal umgehend bezahlt wurde. Sachen gibt`s.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!