RA-Gebühren für GV-Auftrag = notwendig?

  • Tommy + Erzett: falsch :daumenrun

    Auch wenn es heißt, daß gefundene Schreibfehler behalten werden dürfen (das wäre im übrigen auch viel zu einfach), präzisiere ich mal:

    Was ist an den Aussagen

    "Der Ansatz nicht notwendiger Kosten ist § 352."


    "Schwarzfahren ist eine Straftat."

    gleichermaßen falsch? Die richtige Antwort hat einen leicht erhöhten :klugschei - Faktor, und damit es nachher nicht heißt "ich trinke aber kein Bier", tausche ich das Bier gegen einen Cocktail aus. :D

  • Schwarzfahren gibt es nicht (nicht mal für extrem-pigmentierte), das heisst anders und auch 352 ist für das Honorar nicht gedacht.

  • Ich meine schon Schwarzfahren im umgangssprachlichen Sinne (also nix von wegen, gibts nicht, weil politisch inkorrekt). Geht auch nicht darum, ob man § 352 auch gegenüber dem Schuldner begehen kann.

    Die Frage ist ja, was gleichermaßen falsch ist. Also muß der Ansatz zu beidem passen, es ist also eher etwas allgemeines, das der eine oder andere in der Ausbildung bestimmt auch zu hören bekommen hat.

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