Öffentliche Zustellung?

  • folgender Fall:

    Zustellung des Versäumnisurteils bei
    Beklagtem (B)
    c/o Ex-Frau
    ...

    PZU kommt i.O. zurück.

    Ex-Frau schickt das VU zurück mit dem (glaubwürdigen) Vermerk, daß ihr Ex-Mann nicht mehr dort wohnt, sondern ins Ausland verzogen ist.
    Dabei gibt sie eine Anschrift an.
    Dort wird Zustellung des VU und des KFB per Auslands E/R versucht.

    Kommt zurück mit " nicht dort wohnhaft ".

    KV legt nun Anschriftenprüfung des Post vor, aus der sich ergibt, daß der B noch c/o Ex-Frau wohnhaft ist.

    Reicht mir das?
    Oder soll ich noch ne EMA anfordern?

    Problematik:
    Ich gehe davon aus, daß die Zustellung des VU unwirksam ist. KV findet, Zustellung war wirksam.

    Aber der KFB? Was mach ich jetzt mit dem? Soll ich den auch dort nochmals zustellen, oder nicht? Für mich reichen die Anhaltspunkte noch nicht.
    Und für ne öffentliche Zustellung reichts noch gar nicht.

  • Es soll ehemalige Eheleute geben, die noch super mit dem Ex auskommen ...;)

    Eine Anschriftenprüfung der Post reicht mir alleine für die öffentliche Zustellung nicht aus. Ich würde den Kl.-PV auffordern eine EMA-Auskunft vorzulegen. Ergibt sich hieraus - wie schon die Prüfung des gelben Riesen - dass der Mann noch bei der Ex gemeldet ist, sehe ich die ZU als wirksam an.

  • jetzt wo ich mir des alles nochmal durchlese, verstehe ich mein problem gar nicht mehr?!?!:oops:

    irgendwie war mir nur der nächste schritt nicht ganz klar, weil der kv sagt, für ihn ist die zustellung wirksam. und für mich isses nicht.

    vielen Dank grisu

  • Es soll ehemalige Eheleute geben, die noch super mit dem Ex auskommen ...;)

    Eine Anschriftenprüfung der Post reicht mir alleine für die öffentliche Zustellung nicht aus. Ich würde den Kl.-PV auffordern eine EMA-Auskunft vorzulegen. Ergibt sich hieraus - wie schon die Prüfung des gelben Riesen - dass der Mann noch bei der Ex gemeldet ist, sehe ich die ZU als wirksam an.



    :zustimm: Die Zustellung war doch abolut wirksam und wie schon bemerkt wurde, reichen die Gründe für eine öffentliche ZU noch gar nicht aus! Wenn sogar eine Anschriftenprüfung vorliegt, dann würde ich auf jeden Fall den KFB auch an die bisher bekannte und zustellfähige Anschrift von Amts wegen zustellen! Außerdem entstehen ja auch keine Zustellungskosten, da die ersten 10 in der Verfahrensgebühr enthalten sind (sofern hier noch nicht überschritten?).

  • Äh, da einer der letzten "war-das-eine-wirksame-Zustellung?"-Threads zum Austausch einiger Unfreundlichkeiten geführt hat, sage ich nur mal so ganz leise:

    Eine EMA besagt aber nicht, daß der Zustellungsempfänger dort noch seinen tatsächlichen Aufenthaltsort ist, wo er noch gemeldet ist.

    So, trage eine Brille, also dürft Ihr mich jetzt nicht
    [Blockierte Grafik: http://www.smilieportal.de/midi-smileys/boese/0058.gif]

  • Eine EMA besagt aber nicht, daß der Zustellungsempfänger dort noch seinen tatsächlichen Aufenthaltsort ist, wo er noch gemeldet ist.



    Schon klar,
    aber wenn sowohl Post als auch EMA besagen, daß er dort wohnhaft ist und die Zustellung auch vorgenommen wird, dann braucht es schon etwas mehr, als den - wenn auch evtl. glaubwürdigen - Hinweis einer Ex-Frau, daß er dort nicht mehr wohnt. Sonst könnte jeder seine "Gerichtspost" zurückschicken lassen und einfach behaupten, er wohne dort nicht mehr.:)

    Das würde dann lustich werden, vor allem, wenn das dann mal die Schuldner mitkriegen.

  • manoo:

    Wie ist denn die Zustellung vorgenommen worden? Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten wäre dann ja nicht unbedingt aussagekräftig, ob der Mann nun noch da ist oder nicht.:gruebel:

  • manoo:

    Wie ist denn die Zustellung vorgenommen worden? Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten wäre dann ja nicht unbedingt aussagekräftig, ob der Mann nun noch da ist oder nicht.:gruebel:



    Wenn beide trotz des "Status Ex" noch denseben Namen führen mag das tatsächlich nicht aussagekräftig sein, jedoch dürfte das der Zustellung selbst zunächst nicht abträglich sein.

    Und wenn das Ganze noch durch Anschriftenprüfung und EMA-Mitteilung flankiert wird ....

    @advocatus diaboli: Hab gar nichts mitbekommen. haste eine auf die Mütze bekommen? :D :confused:

  • Wurde tatsächlich durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt (durch einen namentlich nicht zu nennenden billigen privaten Zustelldienst.

    Aber ich schließ mich da grisu an: Wenn EMA und Anschriftenprüfung beide sagen, er wohne da, dann glaub ich der Ex-Frau nicht.

    Und wenn die EMA jetzt ergibt, daß er weggezogen ist, dann isses ja eh wurscht, dann kann ich entweder dort zustellen oder öffentlich.

  • Eine EMA besagt aber nicht, daß der Zustellungsempfänger dort noch seinen tatsächlichen Aufenthaltsort ist, wo er noch gemeldet ist.

    Das stimmt schon! Allerdings ist man nicht selbst verantwortlich, wenn der EMA-Eintrag (nicht) stimmt (Stichwort: An- und Abmeldepflicht?) :gruebel: *NurMalSoFrag*

  • manoo

    Hm, die EMA kann aber auch unrichtig sein, wenn er sich nicht abgemeldet hat. Wenn er es doch hat, wird bei einer Abmeldung ins Ausland m.W. nicht die neue Anschrift erfaßt (ist wohl zumindest in NRW so).

    @VIP :)
    Ja schon, aber die Verletzung der An- und Abmeldepflicht ist m.E. nicht mehr oder und nicht weniger als eine Owi nach dem MeldeG. Deine Anmeldung unter VIP, VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt, bezweckt doch auch in erster Linie, daß VIP-Stadt dadurch eine Einwohnerin mehr hat, folglich mehr Geld vom Land bekommt, das einwohnerzahlabhängig verteilt wird. Alles andere ist nach meiner Meinung nur ein Nebeneffekt, erst recht die EMA an Dritte.

    Grisu
    Nö, mein Schädel ist nicht verbeult. Meinte hier einen gewissen ZV-Thread zum Thema "Zustellung im WE-Haus/Ex wohnt in Holland".

  • Zitat von advocatus diaboli

    Ja schon, aber die Verletzung der An- und Abmeldepflicht ist m.E. nicht mehr oder und nicht weniger als eine Owi nach dem MeldeG. Deine Anmeldung unter VIP, VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt, bezweckt doch auch in erster Linie, daß VIP-Stadt dadurch eine Einwohnerin mehr hat, folglich mehr Geld vom Land bekommt, das einwohnerzahlabhängig verteilt wird. Alles andere ist nach meiner Meinung nur ein Nebeneffekt, erst recht die EMA an Dritte.

    RICHTIG! :daumenrau Aber wenn sich die VIP, beim EMA VIP-Stadt unter der Adresse: VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt nicht abmeldet und nach 98765 VIP-Dorf verzieht (das Namensschild an Briefkasten und Klinkel selbstverständlich nicht entfernt), dann braucht sie sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann mal GV XYZ vor der Tür steht und aus einem z. B. ordnungsgemäß zugestellten VU vollstreckt (der unter der Adresse: VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt, zugestellt worde), oder?! :gruebel:

  • Bei Zweifel über den Wohnort verlange ich eine qualifizierte EMA-Auskunft. Finden die PBs nicht immer toll, aber ansonsten kommen die bei mir nicht weiter.

  • RICHTIG! :daumenrau Aber wenn sich die VIP, beim EMA VIP-Stadt unter der Adresse: VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt nicht abmeldet und nach 98765 VIP-Dorf verzieht (das Namensschild an Briefkasten und Klinkel selbstverständlich nicht entfernt), dann braucht sie sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann mal GV XYZ vor der Tür steht und aus einem z. B. ordnungsgemäß zugestellten VU vollstreckt (der unter der Adresse: VIP-Straße 1, 23456 VIP-Stadt, zugestellt worde), oder?! :gruebel:



    :daumenrau:zustimm:

    Das Geheule ist dann immer groß. Das entscheidende ist: "ordnungsgemäß zugestellten VU"!

  • Bei der einfachen EMA-Anfrage guckt das EMA nur in die Unterlagen. Bei der qualifizierten geht ein Mitarbeiter des örtlichen Ermittlungsdienstes raus und guckt ob das betreffende da noch wohnt.

  • Nö, weiss ich nicht. Aber hier im Forum ist es schon von verschiedenen Kollegen diskutiert worden, dürfte daher in vielen BLs der Fall sein.

  • Kann auch sein, daß das teilweise unter anderen Bezeichnungen kursiert. Ich habe davon auch schon als "EMA mit örtlichen Ermittlungen" oder so ähnlich gehört. Ich denke mal, wenn "örtliche Ermittlungen" in der Anfrage auftaucht, weiß das Ordnungsamt auf jeden Fall, was gemeint ist.

  • jep, gibts überall, kostet aber ein Schweinegeld - daher die Unlust bei den PBs :(

    Ich habs nur einmal hinbekommen, dass der nette Stadtmitarbeiter tatsächlich von Amtswegen ermitteln lies und ich ab und zu telefonisch nachgehakt habe, ob sich eine einfache EMA heute schon lohnen könnte ;)

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