Titelumschreibung nach Tod bei Generalvollmacht

  • Hallo!

    Gegen wen muss ich den Titel umschreiben, wenn mein Schuldner verstorben ist, die Erben ausgeschlagen haben und der Antrag auf Nachlasspflegschaft abgelehnt wurde, weil der Sohn eine Generalvollmacht hat, die über den Tod hinaus geht (in der eine Zustellungsvollmacht aber nicht explizit erteilt wurde)?
    Gegen die unbekannten Erben, vertreten durch den Generalbevollmächtigten und diesem dann den Titel auch zustellen? :gruebel:

    Besten Dank schonmal!

  • Ist klar. Normalerweise würde ich ja aber gegen die unbekannten Erben vertreten durch den Nachlasspfleger umschreiben und den Titel dem Nachlasspfleger zustellen. Hier hab ich ja aber nur einen Bevollmächtigten.

    Gilt die Generalvollmacht auch als Zustellungsvollmacht?
    Muss ich hier überhaupt umschreiben oder den Titel -wie er ist- nur dem Generalbevollmächtigten zustellen?

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