Gleichstellungsbeauftragte/Mitglied Personalrat

  • wüsste nicht, dass sich das ausschließt.
    Unsere Stellvertreterin der BfC (Beauftragten für Chancengleichheit) ist gleichzeitig stellvertretende Personalratsvorsitzende.
    Nur in der Verwaltung sollte sie nicht arbeiten.

  • Mir ist kein Grund bekannt, wonach das ausgeschlossen sein sollte. M.E. könnte der Gleichstellungsbeauftragte sogar Vorsitzender der Personalvertretung sein. Und wie Störtebecker schon erwähnte, auch ein Verwaltungsmitarbeiter kommt in Frage. Allerdings sollte er keine Entscheidungsbefugnis in der Verwaltung haben, weil er sonst ständig befangen wäre. Überdies sollte sich jeder Verwaltungsmitarbeiter über mögliche Interessenkonflikte im Klaren sein, bevor er sich für den Personalrat oder als Gleichstellungsbeauftragter zur Wahl stellt.

  • Wobei mich wundert, dass Gleichstellungsbeauftragte (fast) immer nur Frauen sind, dabei sind hier im Bezirk wesentlich weniger Männer als Frauen beschäftigt.

  • In Sachsen ebenso, § 18 Frauenförderungsgesetz. Dort ist auch geregelt, dass Frauenbeauftragte nicht werden darf, wer an Personalentscheidungen mitwirkt.

    Ich möchte jetzt lieber nicht den launigen Spruch hören, dass die Männer, weil sie im gehobenen Dienst unterrepräsentiert sind, nach einem Männerbeauftragten suchen. Solange die Führungsaufgaben fast ausschließlich von Männern ausgeübt werden, und solange bei der Auswahl der Anwärter Männer bevorzugt werden, weil sie so selten sind, solange sehe ich das "starke" Geschlecht nicht bedroht. :)

  • In Niedersachsen ist in § 19 NGG von der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterin die Rede, d.h. kein Mann.

    Nach § 22 NGG kann die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin nicht Mitglied im Personalrat sein.

    Für die Vertreterin halte ich eine Ersatzmitgliedschaft im Personalrat für zulässig, sie darf aber nicht gleichzeitig in beiden Ämtern tätig werden.

  • Den letzten Absatz von #12 nehme ich zurück. Das Ersatzmitglied ist ja bei Verhinderung oder Ausscheiden eines regulären Personalratsmitglied "rcihtiges Personalratsmitglied", daher müsste spätestens bei Eintritt in den Personalrat das Amt der Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aufgegeben werden.

  • Wieso heißt es eigentlich mittlerweile "Gleichstellungsbeauftragte" und nicht mehr Frauenbeuaftragte? Den Posten dürfen nur Frauen machen und es geht m.E. doch auch eher darum, dass sich Frauen, die sich benachteiligt fühlen, an die Beauftragte wenden, um irgendwas zu regeln. Wenn es wirklich um Gleichstellung ginge, müssten sich auch Männer für den Job bewerben dürfen....

  • Das zum 01.01.2011 geänderte NGG fördert jetzt auch benachteiligte Männer. Gleichstellungsbeauftragte kann aber nur eine Frau sein.

  • Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalt (FrFG LSA)

    § 1 Zielsetzung
    Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ...


    § 17 Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
    (1) Bei den Dienststellen ... mit mindestens fünf weiblichen Beschäftigten wird eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte oder ein ehrenamtlicher Gleichstellungsbeauftragter sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter gewählt.
    ...
    (4) Die Wahlberechtigung ist für alle weiblichen Beschäftigten gegeben.
    (5) Wählbar sind alle Beschäftigten im Sinne des § 14 Abs. 1 und 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
    (6) Die Dienststelle hat eine Personalversammlung der weiblichen Beschäftigten einzuberufen, in der die Wahlvorschläge formlos eingebracht werden.
    ...
    Da kann man als Mann schon ins Grübeln kommen. Bei uns wird kurz vor der Wahl immer nach dem "Coke light Mann" geschrien. :teufel:
    Ich kann mich aber nicht um alles kümmern! ;)

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