Anfechtungsgegner

  • Also manche Kollegen kommen auf Ideen:

    Ein Kollege (LFdC der Kollege welcher) bestreitet im Rahmen einer Anfechtungsklage tatsächlich, dass das Bundesland für die Rückgewähr anfechtbar geleisteter Steuerzahlungen zutreffender Klagegegner ist. Wer denn sonst Klagegegner ist, will er nicht sagen. Aus dem Zusammenhang kann man lesen, dass es vielleicht das einzelne Finanzamt sein soll.

    Außer den Hinweisen, dass Derjenige erstattungspflichtig ist, dem die Zahlung zugeflossen sind und das Steueraufkommen Bund, Ländern und Gemeinden zusteht, ist mir bisher nix eingefallen. Nur wäre aber bei dieser Argumentation das Problem, dass die Bundesländer auch Steueranteile vereinnahmen, welche im Endeffekt Bund und Gemeinden zustehen.

    Woraus ergibt sich, dass die Länder hier im Auftrag der anderen Steuerberechtigten handeln. Weiß das jemand? Exec wo bist Du?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • bin nicht EXEC, aber ich komme mal auf Deinen Wortbeitrag zurück.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ighlight=Steuer

    so wie hier wird es wohl ähnlich bei dem geltend gemachten Anfechtungsanspruch sein.

    Ich kann mir vorstellen, dass jetzt das Problem noch haariger wird:

    a. Vollstreckungsbeamter kommt und nimmt 5 TEUR, das Fell wird später auf div. Steuerschulden verteilt.

    b. gleiches Szenario, Schuldner zahlt die 5 TEUR und FA verteilt weiter.

    Mit dem IFG wirst Du da leider schlechte Karten haben, 7 B 43.10, vielleicht gibt es ja Umbucchungsmitteilungen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich werde mal mit Art 108 Abs. 2 GG argumentieren und bin ganz entsetzt, wie wenig ich das Grundgesetz kenne.

    Jetzt kommt gleich der nächste Hammer: M.E reicht es, wenn in der Anfechtungserklärung steht: "Gib wieder her!". Der Kollege polemisiert gerade, dass die drei A4-Seiten inhaltlich nicht ausreichend sind. Es gibt doch aber keine Mindestanforderungen an eine Anfechtungserklärung. Nur wo steht das? Kommentare schreiben nur zu den Anforderungen einer Anfechtungsklage.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der Erfolg einer Konkursanfechtungsklage hängt nicht davon ab, daß - neben der Stellung eines den Anforderungen des § KO § 37 KO entsprechenden Antrags und dem Vortrag eines ihn rechtfertigenden Sachverhalts - die Anfechtung als solche besonders “geltend gemacht" oder “erklärt” wird.

    steht hier: IX ZR 71/96

    Die Entscheidung liefert Dir auch den Bezug zu § 262 AO.

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  • ... Der Kollege polemisiert gerade, dass die drei A4-Seiten inhaltlich nicht ausreichend sind...



    vielleicht sollte man, analog dem Insolvenzverwalter, eine gewisse Kenntnis im Insolvenzrecht, speziell die Entscheidungen des BGH verlangen können,

    ..2. Der Insolvenzverwalter muss die aktuelle BGH-Rechtsprechung namentlich des IX. Zivilsenats präzise kennen und umsetzen....

    67g IN 256/02 v. 6.04.2006 NZI 2007, Heft 1

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe die NZI nur online, da läßt sich schlecht mit Deinen Angaben suchen. Da brauche ich ein bisschen mehr Futter. BGH-Aktenzeichen wäre nicht schlecht.

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  • mir ging es nur um die bahnbrechende Entscheidung des AG HH, die ich mal loswerden wollte. Speziell ging es hier wohl nur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung des Anlagevermögens, tut also nichts zur Sache.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • mir ging es nur um die bahnbrechende Entscheidung des AG HH, die ich mal loswerden wollte. Speziell ging es hier wohl nur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung des Anlagevermögens, tut also nichts zur Sache.



    Ich sage jetzt nix, aber das ist bei dem nicht Unkenntnis, das sind Behauptungen wider besseren Wissens.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zitat

    Ich kann mir vorstellen, dass jetzt das Problem noch haariger wird:

    a. Vollstreckungsbeamter kommt und nimmt 5 TEUR, das Fell wird später auf div. Steuerschulden verteilt.

    b. gleiches Szenario, Schuldner zahlt die 5 TEUR und FA verteilt weiter.



    So läuft es gerade nicht.
    Der Vollstreckungsbeamte hat 1. einen klaren Auftrag , was er einziehen soll und 2. bestimmt der Schuldner, solange er freiwillig an den VB zahlt, für welche der zu vollstreckenden Forderungen das Geld verwendet werden soll (eine Quittung gibt dann auch)
    .
    Um was für eine Steuer handelt es sich überhaupt?

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Eben nicht lupo. Klagegegner ist hier in Bayern der Freistaat Bayern, vertreten durch das jeweilige Landesamt für Finanzen.

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  • Drohe ihnen doch an, dass Du eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellst darüber, wer eigentlich wofür zuständig ist. Mal ehrlich, wenn das Finanzamt Gelder einzieht, schreiben die doch nicht drauf, wer genau das Geld erhalten hat, der Vollstreckungsbeamte zieht doch einfach den Betrag ein und verteilt dann. Es stehe bestenfalls noch auf der Quittung "100 EUR für USt 12/2010", aber bei der Umsatzsteuer gibt es doch auch Aufteilungen. Insofern müssen die doch darüber Auskunft erteilen an wen man sich wenden muss, wenn man das Geld zurück haben möchte. Oder bin ich da zu einfach strukturiert?

  • Neh tube, Du glaubst zu sehr an das Gute im Menschen. Mit dem Finanzamt bin ich mir einigermaßen einig. Die kommen zwar auf komische Ideen, aber das würde denen nie einfallen. Das Problem ist der Kollege, der hier das Bundesland vertritt.

    Im Übrigen haben hier alle Quittungen des Vollziehungsbeamten eine ausführliche Aufstellung, wie die eingezogenen Beträge aufgeteilt sind (Steuerart und Veranlagungszeitraum). Das Blöde ist hier auch, dass gar nicht vollstreckt wurde.

    IFG gilt für Landesbehörden leider nicht und der Freistaat hat ausdrücklich kein eigenes Landesgesetz erlassen. Manchmal ist Insolvenzanfechtung ein mühseliges Geschäft.

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  • arrgh, was sollte die Anführung der Entscheidung von AG HH, hab ich dann auch über lexis nexis gemerkt, dass die absolut nix mit dem Fall zu tun hat GrupmF

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich schiebe mir den Fred als Merkposten mal wieder hoch. Immer das Gleiche Theater mit dem Kollegen.

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