Mehrwertsteuererhöhung

  • Bei uns in der Vormundschaft ist es leider so, dass wir z.Z. noch sehr viele unbearbeitete Vergütungsanträge betreffend Vergütungsansprüche bis zum 30.06.2005 vorliegen haben.:frustrier

    Der Grundstein für diese Rückstände wurde schon vor Jahren gelegt :ichwarsni und es konnte noch nicht geschafft werden alles abzuarbeiten. Die Betreuer hatten Abschläge erhalten, um leben zu können.

    Nun haben wir aber zum 1.1.2007 das Problem mit der Mehrwertsteuer. Die Vergütung wurde mit 16% Mehrwertsteuer beantragt. Wenn wir es nicht schaffen, alles noch in diesem Jahr abzuarbeiten, wonach es aussieht (Kassenschluss für Auszahlungen bei uns am 10.12.2006), müssen sie aber ihr Einkommen nächstes Jahr mit 19% versteuern.
    Akten von Vereinsbetreuern können ja liegen bleiben. Die betrifft die Mehrwertsteuererhöhung ja nicht. Vergütung aus dem Vermögen kann ich noch im Dezember bearbeiten. Aber der Rest müsste fertig werden. Unmöglich.:heul:

    Nun meine Frage: Kann ich 2007 die Vergütung mit 19% Mehrwertsteuer festsetzen, obwohl es ja Zeiträume betrifft in denen 16% galt?:gruebel:

    Ich denke ja eher nein, aber vielleicht hat jemand eine Idee?

  • Mehrwertsteuer fällt in dem Zeitpunkt an, in dem die Leistung erbracht worden ist. D. h., alle Leistungen bis 31.12.2006 werden mit 16% belastet, alle späteren mit 19%, unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Festsetzung.

  • Alle Vergütungen für die Zeit vor dem 1.1.2007 sind noch mit 16 % Umsatz(Mehrwert)steuer festzusetzen, weil die Leistung vor diesem Zeitpunkt erbracht wurde. Das gilt also auch für die Vergütungen des letzten Quartals 2006, selbst wenn die Vergütungsfestsetzung erst im Jahr 2007 beantragt wird.

    Die zur Diskussion gestellte Problematik stellt sich daher nicht. Gleichwohl sollten die alten Vergütungsanträge natürlich irgendwann einmal bearbeitet werden.

  • Gleichwohl sollten die alten Vergütungsanträge natürlich irgendwann einmal bearbeitet werden.



    Ist mir schon klar, aber durch Vertretung und eine relatives Beschäftigungsverbot habe ich zur Zeit eine Belastung von 230%. Da wird leider nur das allernötigste.:(

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