Hallo,
habe leider folgendes Problem:
PFÜB ist richtig ergangen mit bezifferten pfandfreien Betrag.
Jedoch wurde in den Ausfertigungen dieser Betrag nicht eingesetzt und somit wurden dem Gläubiger und dem DS ein PfÜB zugestellt ohne den bezifferten Betrag, da Geschäftsstelle dies vergessen hat.
Nunmehr habe ich den Gläubiger am Telefon und der fragt halt, was mit den damals schon ausgezahlten Beträgen ist wo der pfandfreie Betrag nicht berücksichtigt wure. Ich hatte nämlich auf Anfrage des Gläubiger nochmals einen Beschluss an DS und Gl. zustellen lassen mit bezifferten pfandrfreien Betrag. Jedoch stellt sich der DS nunmehr auf den Standpunkt, dass diese Anordnung erst ab jetziger Zustellung gilt und nicht rückwirkend auf die erste Zustellung.
Wie ist jetzt weiter zu verfahren und was kann ich dem Gläubiger nun sagen?
Gruß und vielen Dank für eure Hilfe
habe leider folgendes Problem:
PFÜB ist richtig ergangen mit bezifferten pfandfreien Betrag.
Jedoch wurde in den Ausfertigungen dieser Betrag nicht eingesetzt und somit wurden dem Gläubiger und dem DS ein PfÜB zugestellt ohne den bezifferten Betrag, da Geschäftsstelle dies vergessen hat.
Nunmehr habe ich den Gläubiger am Telefon und der fragt halt, was mit den damals schon ausgezahlten Beträgen ist wo der pfandfreie Betrag nicht berücksichtigt wure. Ich hatte nämlich auf Anfrage des Gläubiger nochmals einen Beschluss an DS und Gl. zustellen lassen mit bezifferten pfandrfreien Betrag. Jedoch stellt sich der DS nunmehr auf den Standpunkt, dass diese Anordnung erst ab jetziger Zustellung gilt und nicht rückwirkend auf die erste Zustellung.
Wie ist jetzt weiter zu verfahren und was kann ich dem Gläubiger nun sagen?
Gruß und vielen Dank für eure Hilfe