Hallo zusammen,
auch ich habe einen PfÜB erlassen. In diesem habe ich den pfandfreien Betrag festgesetzt. Die Geschäftsstelle hat diesen jedoch nicht in die Ausfertigung eingetragen.
Nun hat der Gläubiger die Ausfertigung zurückgeschickt mit der Bitte, den pfandfreien Betrag zu ergänzen und von Amts wegen an den Schuldner und Drittschuldner neu zuzustellen.
Nun meine Fragen:
1. Darf der pfandfreie Betrag einfach so ergänz werden?
2. Wie nehme ich die Zustellung vor? Geht die Ausfertigung wieder an die GV-Verteilerstelle? Was ist mit den Kosten für die erneute Zustellung die anfallen? Da kann der Gläubiger ja eigentlich nichts für oder hat der diese trotzdem zu tragen?