Rechnungslegung anordnen ?

  • hab hier folgende Sache: Betreuerin ist die Tochter, sie teilt im Jahresbericht mit, sie habe ein Festgeld gekündigt und 9000,- € erst aufs Giro überwiesen, dann abgehoben und " zu Hause " aufbewahrt. Hab sie aufgefordert, den Betrag sofort auf das Sparbuch (versperrt) einzuzahlen und daneben, alle Kontoauszüge
    der vergangenen Monate vorzulegen. Jetzt kommt:
    Einzahlungsbeleg 1000,- € auf das Sparbuch, 6000,- € auf das Giro, am gleichen Tag eine Bestattungsvorsorge über 4500,- € abgeschlossen mit Lastschriftermächtigung fürs Konto, der Rest geld ist ausgegeben: 1 Waschmaschine für Betreute, 1 fernseher für Betreuerin, 1 Kühlschrankrechnung (zeitlich vor der Geldabhebung) und ca 1000,- € nicht belegt.
    Daneben geht aus den Kontoauszügen hervor, dass die 81-jährige Betr. neben den fixen Kosten jeden Monat
    ca 1100,- € verbraucht, also das gesamte Einkommen aus Rente und Pflegegeld.
    Ich hab vor, auf jeden Fall Rechnungslegung anzuordnen, haltet ihr das auch für gerechtfertigt ?

  • Erst mal ein intensives persönliches Gespräch mit der Betreuerin führen, wenn es möglich ist, auch mit der Betreuten.
    Rechnungslegung kannst Du dann immer noch anordnen, wenn es bei Deinem Eindruck bleibt, dass da etwas schief läuft.

  • Ich würde die Betreuerin auf jeden Fall zu einem persönlichen Gespräch vorladen. Wie sind denn da die Familienverhältnisse, gibt es noch andere Kinder oder ist die Betreuerin voraussichtliche Alleinerbin.
    Lese ich richtig, dass ein Fernseher für die Betreuerin angeschafft wurde? Das ist auf jeden Fall bedenklich. Falls noch andere Geschwister der Betreuerin vorhanden sind, sollte eindringlich daraufhingewiesen werden, dass die Befreiung von der Rechnungslegungspflicht nur für die Dauer der Betreuung gilt und auf Verlangen evtueller Erben oder Miterben nachträglich für die gesamte Betreuungszeit Rechnungslegung erfolgen muss.

  • es gibt keine weiteren Angehörigen. Ich werde einen Termin machen und vorher mit der Betr. über die "Schenkung" des Fernsehers reden, wenn sie damit einverstanden ist, ist die Sache o.k.
    die monatlichen Ausgaben machen mir Kopfschmerzen, ich glaube einfach nicht, dass das Geld für den Haushalt draufgeht, z.B. hat die Betreute keine Zeitung, nicht ein einziges Telefongespräch( Rechnung immer gleich, nur die Grundgebühr)- das deutet darauf hin, dass sie nicht mehr so gut drauf ist und dann 1100,- € im Monat für eine Person zur Haushaltsführung ?
    Leider habe ich diese Fälle häufig gerade bei Familienangehörigen ( Kindern als Betreuer), die meinen, das Geld wäre sowiese alles ihres, sie wären ja schliesslich Erben !!!
    Daher halte ich die grosszügigen Befreiungen für bedenklich, mir wäre lieber, es gäbe vorab keine befreiten Betreuer, man könnte erst mal sehen, wies läuft und dann Befreiungen sozusagen erteilen.

  • Man sollte aber auch ein wenig behutsam vorgehen, vielleicht macht man einen Termin in der Wohnung der Betroffenen.
    Wenn die Betreuerin die einzige Angehörige ist und die sich um ihre Mutter kümmert, sollte man nicht zu sehr in die Familie eingreifen.
    Ich stelle mir dann vor, dass das Vormundschaftsgericht mir als einzige Tochter meiner noch alleine lebenden Mutter vorschreibt, wie diese den Haushalt zu führen hat und wieviel Geld sie für sich ausgibt.
    Das ließe ich mir auch nicht gefallen. - Als Informierter hat man natürlich eine Vorsorgevollmacht, sodass dieses Problem nicht anfällt.

  • ich hab in solchen oder ähnlichen Fällen auch immer persönliche Gespräche geführt. Hilft besser als gleich mit der Keule zuzuschlagen.
    Bei uns waren es die Deutsch- Russen- Familien. Die haben halt ein anderes Familienleben als wir.
    Meist wissen die Kinder aber auch gar nicht, dass sie das Geld nicht einfach so für ihr eigenes leben ausgeben dürfen.
    in den meisten Fällen war es bei mir so, dass die "Familie" schon immer zusammen gewirtschaftet hat. Von daher denk ich, dass ein "leichtes auf die Finger klopfen" eher hilft.
    man muss den leuten klar machen, dass das Vermögen grundsätzlich zu trennen ist.
    Uns sollte die Mutter ihrer Tochter Geld zur Betreuunggeben, dann haben wir immer einen weiteren Betreue bestellt, der den "Pflegevertrag" zwischen Tochter und Mutter gemacht hat.
    Dassieht mir hier stark nach sowas aus, dass die Tochter die Betreuung als Beruf ansieht und somit von der Mutter vergütet wird.
    Also: Gespräch und aufklären.

  • Man sollte aber auch ein wenig behutsam vorgehen, vielleicht macht man einen Termin in der Wohnung der Betroffenen.
    Wenn die Betreuerin die einzige Angehörige ist und die sich um ihre Mutter kümmert, sollte man nicht zu sehr in die Familie eingreifen.
    Ich stelle mir dann vor, dass das Vormundschaftsgericht mir als einzige Tochter meiner noch alleine lebenden Mutter vorschreibt, wie diese den Haushalt zu führen hat und wieviel Geld sie für sich ausgibt.
    Das ließe ich mir auch nicht gefallen. - Als Informierter hat man natürlich eine Vorsorgevollmacht, sodass dieses Problem nicht anfällt.



    Das ist auch meine Meinung, siehe #2.

    Aber man muss schon auch hinschauen, dass die Mutter nicht als willkommene Einkommensquelle missbraucht wird. Wenn die Tochter tatsächliche Pflegeleistungen erbringt, halte ich es mit Heideröschen und initiiere einen Pflege- und Versorgungsvertrag; das wird beiden Seiten gerecht.

    Aus heiterem Himmel Rechnungslegung anordnen, könnte aber die Fronten unnötig verhärten. Pikierte Betreuer/Innen neigen nach meiner Erfahrung dann auch schon mal zu dem Satz: "Dann kommt sie eben in's Heim!"

  • Ich halte es auch mit Heideröschen und lege die Sache dem Richter vor zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers, der mit der Betreuerin einen Pflege- und Versorgungsvertrag schließt. Die Sache mit dem geschenkten Fernseher würde mich sehr stören. Es ist sehr fraglich, ob es sich noch um ein Gelegenheitsgeschenk gemäß § 1908i, Abs.2 BGB handelt und nach den Lebensverhältnissen der Betreuten üblich ist. Der Aufgabenkreis des Ergänzungsbetreuers könnte so gefasst werden, dass er die Wirksamkeit der Schenkung überprüft.

  • Ich sehe die Angelegenheit ganz so wie die Vorposter. Ersteinmal das Gespräch mit Betroffener und Betreuerin suchen. Evtl. klärt sich da ja schon viel zu den Ausgaben auf. Wenn Du dann nach dem Gespräch immer noch das Gefühl hast, dort wird Geld "unterbaut" kannst Du immer noch die RL anordnen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!