Ich brauche mal wieder Hilfe für einen europäischen Zahlungsbefehl:
Mit viel "googlen" und einem Wörterbuch habe ich herausbekommen, das der Gegner eine oHG ist und einen langen Firmennamen laut dem dortigen HR hat. Es geht um eine Geldforderung aus Warenlieferung einer deutschen GmbH an eine polnische oHG.
Fragen:
1) Wenn ich jetzt gegen die Firma einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen will, müsste ich das ja in Polen tun, aber bei welchem Gericht?? (Sitz ist in 74400 Debno / ein deutscher Gerichtsstand wird wohl nicht nachzuweisen sein)
2) Werden/Können auch bei einer polnischen oHG die Gesellschafter mitverklagt? (vielleicht blöde Frage, aber ich weiß einfach nicht, ob ich deutsches Recht darauf übertragen kann)
3) Im HR stehen unter "Czlonkowie reprezentacji" einige Namen, sind das die Gesellschafter? Muss ich im Antrag die Privatanschriften angeben oder kann ich auch die Adresse der Firma für die Gesellschafter verwenden?
Tut mir leid, falls die Fragen irgendwie blöd klingen, aber die Sprache ist hierbei für mich das größte Hindernis.