Mit liegt folgendes Thema sehr am Herzen, ich würde das gern mal offiziell diskutieren:
Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat in seinem Beschluss vom 27.09.2010, GmS-OGB 1/09 festgestellt, dass für Anfechtungsklagen gegen Arbeitnehmer die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Ein uns allen bekannter Kollege möchte daraus schließen, dass die Arbeitsgerichte oder aber auch die Sozialgerichte für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters gegen Krankenkassen zuständig sind. Des Weiteren folgert er aus der Tatsache, dass das im Beschluss festgestellt wurde, dass der Insolvenzverwalter für die Dauer des Insolvenzverfahrens Arbeitgeber Kraft Amtes ist, dass zumindest die Arbeitnehmerbeiträge nicht mehr der Anfechtung unterliegen.
Da diese Argumentation in Zukunft massenhaft vorkommen wird, bitte ich um Munition.