Wille der Betreuten kontra Verkauf des Wohnhauses?

  • Ich verstehe nicht, warum das Haus verkauft werden muß.
    Das Sozialamt kann von einer 77-jährigen Frau nicht verlangen, dass sie auszieht. Rechtsprechung gibt darüber zur Genüge. Das Haus ist im Zweifel Schonvermögen.


    Du hast den Sachverhalt falsch verstanden. Die Betroffene lebt bereits im Heim und das Haus steht leer.

  • Das hatte ich schon mitbekommen. Ich dachte allerdings, sie würde wieder zurückkehren können mit entsprechenden Hilfemaßnahmen.
    Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in einem Pflegeheim wäre m.E. einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen, auch wenn es etwas länger dauert.
    Zumindest am Anfang dieser Diskussion war eine Rückkehr noch nicht völlig ausgeschlossen.

  • Wenn eine Rückkehr ins eigene Häuschen wirklich möglich sein sollte, dürfte das vorhandene Vermögen länger als ein Jahr ausreichen. Ich habe die Diskussion hier so verstanden, dass die Betreute zwar subjektiv wieder "nach Hause" möchte, dass es aber objektiv unmöglich ist.

  • Wenn eine Rückkehr ins eigene Häuschen wirklich möglich sein sollte, dürfte das vorhandene Vermögen länger als ein Jahr ausreichen. Ich habe die Diskussion hier so verstanden, dass die Betreute zwar subjektiv wieder "nach Hause" möchte, dass es aber objektiv unmöglich ist.




    Und genauso ist es auch. Das Problem bei alten Leuten ist doch, dass es die wenigsten einsehen, dass es zu Hause ohne Hilfe eben nicht mehr geht und sie in einem Heim besser aufgehoben sind.

    Ich denke aber, der Thread ist an dieser Stelle erschöpft und bedarf keinerlei weiterer Diskussion. Ich habe die Genehmigung erteilt, auch wenn ich das aus tiefer Überzeugung nicht richtig finde. Aber in unserer Region ist es aus wirtschaftlichen Aspekten, die ja auch dem Wohl der Betreuten dienllich sind, so dann doch das Beste bzw. Sinnvollste. Ich hoffe nun auf baldige Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht. Die Dame von der Bank und ich haben der Betreuerin (Tochter) etwas ins Gewissen geredet, die alte Dame endlich in einem Pflegeheim in ihrer Nähe unterzubringen, damit sie öfter besucht werden kann. In dem Pflegeheim wo sie sich derzeit befindet hat sie auch nicht wirklich eine örtliche Beziehung, sodass ein Umzug zu befürworten wäre.

  • ... Ich habe die Genehmigung erteilt, ...


    Ich hoffe doch, dass Du einen Vorbescheid erlassen hast. Bei diesem Sachverhalt hätte ich Probleme, mich über das VerfG hinwegzusetzen. Eine direkte Genehmigung gibt es bei mir nur, wenn d. Betreute oder ein Verfahrenspfleger mit der Erteilung der Genehmigung einverstanden sind.

  • Na ich hatte einen Verfahrenspfleger beauftragt, jedoch hätte ich mir das auch sparen können. Dieser meinte, wenn das Gericht der Meinung ist, dass eine Rückkehr der Betreuten in die häußliche Umgebung ausgeschlossen werden kann, dann wird der Erteilung der Genehmigung zugestimmt. Na Danke auch fürs Gespräch! :mad:
    Von daher bin ich eben selber ins Altenheim gefahren und hab mir die Betreute angeschaut. Über die Gesprächsführung mit ihr war ich überrascht, da ich anhand des Gutachtens von einer demenzkranken Person ausgegangen bin. Sie machte auf mich zwar einen recht fitten Eindruck, dennoch aufgrund der schwachen Sehkraft und der Auskunft der Pflegeschwester die mir den Hang zur Verwahrlosung berichtete, würde ich auch sagen, dass sie zu eigenständiger Lebensführung nicht mehr in der Lage ist. Im Übrigen lebt die Betreute schon seit über einem Jahr im Heim und laut Anfangsbericht der Betreuungsbehörde wurde die alte Dame vor gut einem Jahr völlig verwahrlost und verdreckt aus ihrem Haus geholt.

    Ich möchte mich aber trotzdem für die zahlreichen Denkanstösse und die Diskussion mit euch bedanken!

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