Ich hatte mal einen Mann bei mir sitzen, der zum damaligen Zeitpunkt 4 Jahre zuvor einen Lottogewinn von 250.000.- € hatte. Von diesen hat er (nachweislich) 200t€ gespendet. Nach kurzer Zeit wurde er wegen Krankheit dann Arbeitsunfähig und eine Rente von knapp 200.- € rechten natürlich nicht zum Leben, sodass er vom Restgewinn 4 Jahre gelebt hat. Der JobCenter hat dann aber die ALG 2-Zahlungen verweigert, weil er sein Geld verschenkt hatte. Wie die Sache ausging, weiß ich leider nicht, da ich glücklicherweise an eine andere Dienststelle versetzt wurde.
Zurück zum Sachverhalt:
Ich gebe grundsätzlich jedem Recht, der sagt, dass mich nicht das Ereignis welches zur Beratungshilfe führt zu "interessieren" hat.
Aber - zweifellos übertriebene - Gegenfrage, ist einem Antragsteller, der sein Vermögen in der Fußgängerzone verschenkt hat und nun auf direktem Weg ins Gericht kommt, BerH zu bewilligen???
Anderer Ansatz:
Einen spontan durchsetzbaren Anspruch gegen seine Kinder dürfte der Schuldner wahrscheinlich nicht haben, aber warum "muss" der Anspruch auch innerhalb eines Jahres durchsetzbar sein. In diesem speziellen Falle müsste er mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung warten oder sich von seinen reichbeschenkten Kinder Taschengeld zahlen lassen.