Anreizsystem

  • Zitat

    Zum Thema? Thema war Anreizsystem!


    Was gibts da überhaupt großartig zu diskutieren? Gibt doch eigentlich nur einen Anreiz, der wirklich was bringen würde: $$$
    :)



    Das glaube ich gar nicht mal. Klar tut Geld nicht weh, aber auch der Wunsch des Menschen nach Wertschätzung ist nicht zu unterschätzen. Ich kann mir vorstellen, dass viele bei der Wahl zwischen "Sch** Kollegen, aber mehr Geld" und "Geld naja, aber super Team" zumindest zögern. (Vorausgesetzt, das angebotene Geld reicht zum Überleben natürlich)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • [FONT=Verdana, sans-serif]Eines habe ich möglicherweise nicht ganz verstanden. Irgendwie ging es wohl um Rückstände. Wozu braucht man da ein Anreizsystem? Es ist doch reguläre Arbeit, die bei einem Gericht angefallen ist. Die Arbeit wird verteilt. Der jeweilige Bearbeiter kommt 41 Stunden die Woche zur Arbeit und leistet in dieser Zeit die Arbeit, die er seinem Dienstherrn schuldet. Reicht diese nicht aus, ordnet der Dienstherr Überstunden an. Reichen diese nicht aus, ist es Sache des Dienstherrn, sich dafür eine Lösung einfallen zu lassen, z. B. ein anderes Gericht um Hilfe ersuchen.[/FONT]
    [FONT=Verdana, sans-serif]Ein Anreizsystem ist übrigens eine absurde Vorstellung. Entweder sollen damit unzulässige, weil nicht angeordnete und nicht bezahlte Überstunden geleistet werden oder es wird unterstellt, dass Arbeitszeit noch mit anderen Zwecken, z. B. mit Kaffeetrinken oder sonstigen sinnfreien Zwecken verbraucht wird und nun gegen Belohnung der Arbeit dienen soll. Möglich wäre auch die Unterstellung, dass dass die Effizienz des Sachbearbeiters zu gering ist. Diese mittels Anreizsystem steigern zu wollen....s.o..[/FONT]

  • Um Missverständnissen vorzubeugen: Bei mir geht das genannte Schreiben nicht alle Tage raus, sondern das beschränkt sich natürlich auf die Fälle, in denen Parteivertreter oder Parteien selbst nach unangemessen kurzer Zeit unverschämt werden, Druck auszuüben versuchen einhergehend mit Drohungen und sich echt daneben benehmen. Leider haben diese Fälle in letzter Zeit zunehmende Tendenz. Im Gegensatz zu Sonntagskind habe ich da eine ganz andere Auffassung: Ich bin auch als "Gericht" eine zu respektierende Person und nicht der Lackel der Nation. Besonders wenn ein Prozess verloren gegangen ist, versucht man mit unverschämten Tonarten und Maßnahmen der Mandantschaft noch weißmachen zu wollen, wie man das Gericht "im Griff" hat. Rette, was noch zu retten ist. Dafür gebe ich mich nicht her und deshalb: Wie man in den Wald hinreinruft... Das funzt übrigens fast immer, denn ein zweites Mal wird so etwas nicht mehr versucht. Und arbeitet man korrekt, erfährt man auch die Rückendeckung der Verwaltung. So etwas nenne ich auch eine Art Anreiz, da man nicht mehr als arbeiten kann und dieses dann auch durch Rückendeckung bestätigt wird.

    Ich stehe vor der Situation, ab August 12 Wochen (!) Ausbildung machen zu dürfen, wobei jeden Tag die Hälfte der Arbeitszeit verloren geht. Zuvor komme ich aus dem Urlaub wieder. Ergo: Rückstände bis Weihnachten. Dann nicht im Regen stehen gelassen zu werden ist hilfreich.

    Die Allermeisten haben auch Verständnis für unsere Lage und meckern eher über die Politik und deren Arroganz. Mit den übrigen Fällen müssen wir klar kommen und das werden wir auch - jeder auf seine Weise. Duckmäuser war ich noch nie, wie mir hier im Forum so einige schon nachgesagt haben :teufel: und wer meint, seine Unzufriedenheit am kleinen Frontmitarbeiter auslassen zu müssen, der wird sehen, was dabei herauskommt. So einfach ist das. Dass vom Anreiz dann nur noch Reiz übrig bleibt, haben diese Vertreter sich großteils selbst zuzuschreiben. Gerade die machen nämlich an den richtigen Stellen das Maul auch nicht auf!

  • Der jeweilige Bearbeiter kommt 41 Stunden die Woche zur Arbeit und leistet in dieser Zeit die Arbeit, die er seinem Dienstherrn schuldet. Reicht diese nicht aus, ordnet der Dienstherr Überstunden an. [...]



    Damit verlagert man m.E. das Problem nur. Bei uns gilt: Über die Gleitzeit können bis 20 Plusstunden angesammelt werden, alles darüber hinaus wird gekappt, sofern es sich nicht um angeordnete Mehrarbeit handelt. Wenn nun also Mehrarbeit angeordnet würde, wären zwar die Akte des abwesenden Kollegen bearbeitet, dafür haben die anderen Kollegen Stunden auf der Uhr, die nicht gekappt werden dürfen. Bei uns kommt dann noch hinzu, daß die Zeiterfassungssoftware nicht zwischen freiwilligen Überstunden im Rahmen der Gleitzeit und angeordneter Mehrarbeit differenzieren kann.

  • Wie ich oben schon sagte, taugt das System letztlich nur bei vorübergehenden Spitzen/Sonderaufgaben etc. Dafür lässt sich - zumal in der heutigen Zeit - in den meisten Gegenden Deutschlands über OLG oder andere Gerichte nichts erreichen. Gar nichts. Auch die Zeiten, in denen ein Gericht bei Mutterschutz/Erziehungsurlaub oder auch bei Totalausfällen alsbald irgendwie relativ einfach und selbstverständlich Hilfe von woanders bekommen hat, sind hier längst vorbei. Die letzten vier Mutterschaften hatten wir irgendwie untereinander zu regeln und fertig. Den anderen Gerichte hier im Umkreis geht es nicht recht viel anders.

    Und wenn jetzt einer oder eine Abteilung diesen Ausfall auffängt, ist doch der Gedanke an Anreize legitim, oder?

    Bezahlte Überstunden gibt es für so etwas im Regelfalle nicht. Wenn, dann Überstunden ohne Anordnung. D. h. ich kann/darf/soll/muss sie auch wieder abbauen. Damit bringen sie mir letztlich aber nichts außer einer großzügigen Zeitplanungsmöglichkeit, weil die Arbeit ja nicht weniger wird, d. h. ich habe dann nur die Wahl, die Überstunden verfallen oder das Referat beim Überstundenabbau absaufen zu lassen. Und damit sind wir wieder bei sonstigen Anreizen (außer man verständigt sich darauf, die Anordnung bezahlter Überstunden zu erleichtern*).

    Für vorübergehende** Probleme, ich schrieb es schon. Wobei die Grenzen da fließend sein können. Aber das ist auch eine Sache des Gespürs.

    * Ich frage mich schon seit längerem Folgendes: Man kann seine Arbeitszeit reduzieren. Dann bekommt man entsprechend weniger Gehalt. Warum kann man seine Arbeitszeit eigentlich nicht auf über 100% aufstocken und entsprechend mehr Gehalt bekommen? Das kann doch auch interessant sein. Man kann die Aufstockungsmöglichkeiten ja nach oben begrenzen. Evtl. auch zeitlich, die Kollegen mit reduzierten Pensen müssen ja auch von Zeit zu Zeit eine Entscheidung treffen, ob es so bleibt oder sich wieder ändert.

    ** Vorübergehend heißt für mich, ein Ende ist absehbar. Das waren z. B. meine Aushilfszeiten für die Zivilabteilung. Die längste zog sich über nicht ganz 1 1/2 Jahre hin, die hier eine Abteilung insgesamt aufgefangen hat, d. h. einer hat die Zivilsachen und die anderen den entsprechenden Teil seiner Grundbuchsachen gemacht. Inwieweit ein Ende absehbar ist, wird sich in meinen Augen nicht in Zahlen festlegen lassen, sondern von der Situation und auch von den Beteiligten abhängen. Z. B. könnten das sein bis 1 oder 1 1/2 Jahre Vertretung wg. Mutterschutz etc., Resturlaub oder letzte große Erkrankung (ja, auch das gibt's) eines Kollegen für seinem Ruhestand, Auffangen eines Referats, bis Ersatz kommt, aber maximal für x Monate usw.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • So einen Text wie den Brief von 13 kann man nur schreiben, wenn die Verwaltung hinter einem steht. Ansonsten kann der Schuss ganz schön nach hinten losgehen.

    Jeder von uns kennt Kollegen (oder ist selbst einer der Betroffenen), die auf Grund der dauerhaften Arbeitsbelastung, gerne kombiniert mit dem Druck der Verwaltung, mehr zu schaffen, irgendwann so schwer krank werden, dass sie längerfristig ernsthaft erkranken, womöglich sogar frühpensioniert werden müssen. Mit der Perspektive der immer weiter ansteigenden Lebensarbeitszeit macht man sich da schon seine Gedanken.

    Der Gedanke, Kollegen könnten für Mehrarbeit mit Kaffee und Kuchen abgespeist werden, könnte da schon als Hohn aufgefasst werden. (Ich weiß, dass es nicht so gemeint ist, zur Lösung des Problems muss weiter oben angesetzt werden, aber das scheint politisch ja nicht gewollt zu sein).


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • So einen Text wie den Brief von 13 kann man nur schreiben, wenn die Verwaltung hinter einem steht. Ansonsten kann der Schuss ganz schön nach hinten losgehen.


    Wenn man Angst vor einem Karriereschaden (welche Karriere eigentlich?) hat, kann man das bestimmt so sehen. Ansonsten ist es sicherlichlich nicht verboten, die Wahrheit und Realität auszusprechen. Ich halte doch nicht laufend an der Front meinen Kopf für das Versagen anderer hin. Und ja - ich habe das Glück, dass auch wesentliche Teile der Verwaltung mittlerweile wissen, dass man nicht mehr als "Arbeiten" verlangen kann und dementsprechend müssen Bürger, RAe etc. eben vertröstet werden. Man wollte es politisch schließlich so und jetzt hat man es und versucht, die Auswirkungen wieder mal auf die Kleinen abzuwälzen. Mit mir eben nicht. Wer wie ich inzwischen gesundheitlich genug Dauerschäden am Hals hat, wird sich auf der Zielgeraden den Rest Gesundheit nicht kaputt machen lassen. Ich habe nichts mehr zu verlieren, der Funktionsgruppenverordnung sei Dank. Andere sehen das sicherlich anders, weil sie noch erhebliche Jahre vor sich haben, auch wenn es den meisten angesichts der Entwicklung auch nicht viel Fortschritt bringen wird. Schließlich sind ja die Kassen leer. Und dies ist auch der Grund, weshalb es auch in Zukunft keine Anreize geben wird, die wirklich interessant sind. Wer sich die Finanz- und Wirtschaftsentwicklung ansieht und glaubt, es wird wieder aufwärts gehen, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Man wird schon dafür sorgen, dass die leeren Kassen auch in Zukunft als Grund herhalten müssen. Viel Anstrengung braucht es dazu nicht. Es wird also bei Leistungen für lau und Billigkuchen bleiben, immer mit dem Bewusstsein, dass einige auch Glück und die richtigen Methoden haben, dieses allgemeine Elend zu umgehen. Aber das Gros steckt doch im Sumpf umd kommt nicht heraus. Stichwort: Neues Beurteilungssystem mit dem großen 3er-Wartebecken. Das sind die wahren Anreize, die geboten werden - einfach nur noch lächerlich! Und das alles unter dem Deckmantel der Systemgerechtigkeit. :daemlich


  • * Ich frage mich schon seit längerem Folgendes: Man kann seine Arbeitszeit reduzieren. Dann bekommt man entsprechend weniger Gehalt. Warum kann man seine Arbeitszeit eigentlich nicht auf über 100% aufstocken und entsprechend mehr Gehalt bekommen? Das kann doch auch interessant sein. Man kann die Aufstockungsmöglichkeiten ja nach oben begrenzen. Evtl. auch zeitlich, die Kollegen mit reduzierten Pensen müssen ja auch von Zeit zu Zeit eine Entscheidung treffen, ob es so bleibt oder sich wieder ändert.



    Ein guter Gedanke, scheint er doch geeignet, den Kraftüberschuss und die damit verbundene höhere Leistungsfähigkeit jüngerer Menschen in sinnvolle und nützliche Bahnen zu lenken ("wo steht das Klavier - und was soll ich in die andere Hand nehmen ?") :)
    Allerdings führen die Lebenserfahrungen im späteren Leben zu der Erkenntnis, dass der Körper überdurchschnittliche Belastungen in jüngeren Jahren später nicht ohne weiteres "vergisst" und die Gesundheit beeinträchtigen kann ("Akkord ist Mord"):oops:
    Deshalb, und weil § 45 BeamtStG für den Dienstherrn eine Fürsorgepflicht normiert ("..hat für das Wohl der Beamten zu sorgen..") ist z.B. die Möglichkeit zur außerdienstlichen Nebentätigkeit auf 8 Stunden wöchentlich begrenzt, weil durch die "zeitliche Beanspruchung die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten behindert werden kann". Aber selbst 8 Stunden wöchentlich entspräche immerhin einer Heraufsetzung des Beschäftigungsverhältnisses auf 120 %. Warum also nicht ?:gruebel:
    Obwohl ich alles andere als ein Haushaltsexperte bin - da gibt es hier im Forum ganz andere, die zur Aufklärung beitragen könnten - vermute ich, dass die Bezahlung von Überstunden haushaltsrechtlich anders zu bewerten ist, als die Heraufsetzung des Beschäftigungsumfanges. Dies müsste wohl durch eine freie Stelle - oder zumindest einen prozentualen Stellenanteil - hinterlegt werden. Aber dann könnte man das Problem der unzureichenden Personalausstattung doch durch Ausbildung und Einstellung weiteren Personals lösen - oder :oops:

  • Ob es immer Leistungsüberschuss sein muss, sei mal dahingestellt.

    Wenn ich als Beamter die Wahl hätte, ein 100%-Referat + ein 30%-Referat in 100% oder in 130% Arbeitszeit zu machen und für letzteres dann auch 130% Gehalt zu bekommen, wäre ich sofort bei Variante 2.

    Wie gesagt, man kann ja Obergrenzen einziehen.

    Vielleicht ist das auch der wahre Grund, warum es das nicht gibt. Woanders wird man ja wochenstundenmäßig auch nicht künstlich niedergehalten. Denn wenn man wollte, fände man Wege.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Denn wenn man wollte, fände man Wege.


    :daumenrau

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