Anreizsystem

  • Guten Tag,
    bei uns im Gericht gibt es z.T. erhebliche Rückstände bei einigen Kollegen.
    Es müssen bis zu 500 Akten aufgearbeitet werden.
    Seht ihr eine Möglichkeit die Kollegen, die diese Arbeit zusätzlich übernehmen in irgendeiner geeigneten Form hierfür zu belohnen/ entschädigen?
    Da eine finanzielle Belohnung in aller Regel ausfällt, schwebt mir so etwas wie zusätzlicher Zeitausgleich, Urlaub o.ä. vor.
    Vielleicht gibt es ja irgendwo schon Erfahrungen hierzu.

  • Früher gab´s bei uns sogenannte Leistungsprämien (ich werde nichts dazu sagen, wie und an wen diese verteilt wurden) die sind aber derzeit aus finanzpolitischen Gründen gestrichen. Ansonsten bleibt wohl nur ein feuchtwarmer Händedruck. Wobei aber auch dieser nicht zu unterschätzen ist, da viele engagierte Mitarbeiter sehr oft das Gefühl haben, ihre (nicht selbstverständliche) Mehrarbeit wird "da oben" nicht mal zu Kenntnis genommen geschweige denn gewürdigt. Ein Dankeschön kostet nichts hilft aber trotzdem manchmal.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Hier gibts auch Leistungsprämien (zumindest im Gesetz): Im Haushalt ist kein Geld da, daher kommen die nicht zur Anwendung. Tja, aber trotzdem steigt meine Vergütung nur alle 3 Jahre, statt alle 2 Jahre. Und in der letzten Endstufe bin ich auch. Fragt sich, was mit dem Geld so passiert. Na, wahrscheinlich wird dafür der Schampus auf irgendwelchen Empfängen bezahlt...

    Jedenfalls helfen die Prämien hier nicht weiter. Und ob es immer nur ein Danke tut ?

    Ab und an gebe ich mal Eis oder Kuchen für die Belegschaft aus, das allerdings dann aus meiner Privatschatulle.

  • Außerdem gibt es ja die Möglichkeit, solches in der nächsten Beurteilung entsprechend zu würdigen. Die andere Frage ist, ob ich mich als Mitarbeiter darauf verlassen möchte, dass das tatsächlich passieren wird.

    Aber bei Leistungsprämien geht ja der Mitarbeiter auch erst mal in Vorleistung.

    Beim Zeitausgleich wäre die Frage, ob es den nicht dann geben könnte, wenn Überstunden explizit für diese Aktion angeordnet werden und auch anfallen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Na, für bezahlte Überstunden brauchst du aber eine Genehmigung, und die wird regelmässig nicht erteilt, weil das Geld...s.o.

  • so ist das leider. Ich denke auch nicht, dass ein dankeschön immer ausreicht, aber zumindest sollte doch signalisiert werden: Ich sehe, was du mehr leistest, und auch dass das nicht selbstverständlich ist. Anderfalls ist die Frustration noch höher (Negativbeispiel: Nach 8 Monaten Krankheitsvertretung kam zufällig jmd. vorbei und meinte: "Ach der Kollege xy hat wohl gerade Urlaub?)

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    Erasmus von Rotterdam

  • Okay. Ich sehe schon. Wenn es also eine Form der Anerkennung gibt, dann ist diese augenscheinlich immer abhängig vom jeweiligen Vorgesetzten und dessen Kreativität und Einfallsreichtum.

    Das Dienstrecht scheint diesem nicht Sorge zu tragen.


  • Das Dienstrecht scheint diesem nicht Sorge zu tragen.



    Jein; die Anordnung von Überstunden ist ja grundsätzlich möglich. Nur wird das eben fast nie vorkommen.

    Wenn so etwas vorkommt, kann man wirklich nur mit Leistungsprämien und der beurteilung "belohnen". Wobei die Leistungsprämien bei uns schon wieder ausscheiden, da eine Vertretung z.B. länger als drei Monate andauern und alleine wahrgenommen worden sein muss.

    Bleibt die Beurteilung ... was ggf. drei Jahre Wartezeit und Hoffen bedeutet.

  • in Berlin haben wir im Grundbuchamt mal samstags gearbeitet, weil es soviel zu tun gab. Wir waren von 8 bis 14 Uhr da und haben dafür einen Tag Urlaub bekommen. Hatten allerdings auch einen Koloegin dabei, die tatsächlich nur da war und die Zeit absaß.....

  • Also in der Arbeitszeit und Urlaubsverordnung für Baden- Württemberg ist vorgesehen, dass man für besondere Leistungen Zusatzurlaub erhalten kann.
    Wenn es das bei euch nicht gibt, wäre eine Möglichkeit mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zu treffen, dass für jede Überstunde, die zur Aufarbeitung dieser Akten notwendig ist, ein Zuschlag (z.B. 25 %) gutgeschrieben wird.
    Und ganz klar Anerkennung in Form von Lob ist auch notwendig. Gut kommt es auch immer an, wenn der GL oder VL sich in die Aktionen mit einbringt und auch mithilft !
    Wenn Alles aufgearbeitet ist, wäre auch ein Fest nicht schlecht bei dem der Chef vielleicht Getränke spendiert (ok ich weiß die Chefs leben alle dicht unterhalb der Armutsgrenze, aber ein Pfund Kaffee wird schon noch drin sein); und bei dem er ehrliches Lob ausspricht.
    Und noch ein kleiner Hinweis: jeder Beamte ist wöchentlich zur Ableistung von bis zu 5 Stunden Mehrarbeit verpflichtet - ohne Ausgleich-. ABER das motiviert die Leute natürlich nicht unbedingt, wenn man ihnen das um die Ohren haut :mad:

  • Die Ableistung von 5 Stunden Mehrarbeit ohne Ausgleich ist aber m. W. nur auf Anordnung drin. Und die muss vom DirAG kommen.
    Und die 5 Stunden im Monat, nicht in der Woche (so z. Bsp. § 80 Nieders. Beamtengesetz), oder?!

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Tja die weiter oben geäußerte Hoffnung auf eine gute Beurteilung kann ganz schnell trügen, wenn der Direktor bei der nächsten Beurteilungsrunde ( in Ba-Wü erst wieder in drei Jahren ) nicht mehr zur Verfügung steht wegen Versetzung/Ruhestand etc.

    Nach unbestätigten Gerüchten wurde außerdem mit dem Dienstrechtsreformgesetz für Ba-Wü zum 01.01.2011 die Möglichkeit einer Leistungsprämie gestrichen.
    Ich habs aber noch nicht überprüft.

    Für den "gemeinen" baden-württemb. Rechtspfleger stellt sich die Frage, warum er sich noch außerordentlich anstrengen sollte über das eigene Pensum hinaus ?:(

  • Na, ich habe aber so meine Bedenken, ob der chronische Personalmangel dazu geeignet ist, notwendige, kostenlose Mehrarbeit zu rechtfertigen.

  • Tja die weiter oben geäußerte Hoffnung auf eine gute Beurteilung kann ganz schnell trügen, wenn der Direktor bei der nächsten Beurteilungsrunde ( in Ba-Wü erst wieder in drei Jahren ) nicht mehr zur Verfügung steht wegen Versetzung/Ruhestand etc.


    Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Die Vorhersehbarkeit des Laufes der Dinge kann bereits in der Mittagspause enden, wenn der gutwillige GL draußen von einem defekten Laster überrollt wird.
    Der GL kann die Sache mit deutlichen Worten niederschreiben und das derart vermerkte in der Personalakte versenken. Dann kann das ein Nachfolger nicht mehr ganz so einfach übersehen. Ob es letztlich für irgendetwas hilft, ist aber wieder eine andere Frage.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ein wesentlicher Vorteil des öffentlichen Dienstes für den Bediensteten ist, dass man im wesentlichen unabhängig von Leistung seine Bezüge erhält. Das ist natürlich auch der wesentliche Nachteil.
    Aus beidem folgt aber, dass aus wirtschaftlicher Hinsicht Mehrarbeit in aller Regel Quatsch ist und allenfalls aus individuell idealistischen Motiven heraus sinnvoll sein kann.

  • Na, ich habe aber so meine Bedenken, ob der chronische Personalmangel dazu geeignet ist, notwendige, kostenlose Mehrarbeit zu rechtfertigen.



    Auf keinen Fall sollte man den Personalmangel durch Mehrarbeit ausgleichen. Es dauert eben solange wie es dauert. Und würde sich jemand was getrauen zu meckern wenn es bei Richtern lange dauert ?
    Hier liegen Verfahren länger beim Beschwerdegericht, es passiert nichts und niemanden stört es. Aber wenn es beim Rechtspfleger mal etwas länger dauert wird gleich mit DA o.ä. gedroht.

  • Es ist durchaus nicht so, dass es bei Richtern bei vergleichbaren Fällen keine Beschwerden gäbe...

    ...auch wenn man mit einem gewissen Erstaunen (oder wissenden Lächeln) feststellt, dass die Beschwerden beim richterlichen Dienst im Durchschnitt später und/oder sanfter ausfallen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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