Aufnahmeersuchen

  • Hallo, darf die JVA die Aufnahme eines Besch. ablehnen, wenn das Siegel auf dem Aufnahmeersuchen fehlt? Woraus ergibt sich, d. der Richter das Aufnahmeersuchen zu unterschreiben hat und dieses zu siegeln ist.

    Freundliche Grüße

  • Ob das Aufnahmeersuchen zu siegeln ist, ist bei uns auch gerade Thema.... Vielleicht weiß ja doch jemand wo das steht :gruebel:

    Aber der Richter unterschreibt keine Aufnahmeersuchen; dafür ist der Rpfl zuständig

  • Hallo,
    ich würde das Thema mal wieder aufmachen.
    Hat mittlerweile jemand gefunden, wo es steht, dass ein Aufnahmeersuchen gesiegelt werden muss?
    Das ist mal wieder Thema geworden...
    Ich habe tatsächlich schon mir mehreren JVAs telefoniert, aber diese konnten mir auch nicht weiter helfen.
    Es läuft jetzt so, dass ich die Aufnahmeersuchen gesiegelt verschicke, weil es mir so erklärt wurde, aber ganz zufriedenstellend ist das nicht.
    LG

  • Ich denke, man kann es damit begründen, dass das Aufnahmeersuchen die urkundliche Grundlage der Vollstreckung bildet.
    Dies ist in der jeweiligen Vollzugsgeschäftsordnung der Länder geregelt.

    In der Bayerischen VGO beispielsweise unter Nr. 7 zu finden:

    Urkundliche Grundlage für die Aufnahme zum Vollzug einer jeden Freiheitsentziehung, mit Ausnahme des in Nr. 9.1 Spiegelstrich 4 geregelten Falls, ist das Aufnahmeersuchen der Einweisungsbehörde.

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