"Es wird bewilligt und beantragt die folgende Dienstbarkeit - lastend auf den Flurstücken 11 und 12 - einzutragen:
Der jeweilige Eigentümer der Flurstücke 11 und 12 verpflichtet sich, die etwaigen ausgehenden Immissionen von der auf dem Nachbargrundstück 10 zu errichtenden Halle entschädigungslos zu dulden."
Fehlt mir hier nicht die Angabe des Berechtigten? Denn die Eintragung müsste ja lauten
a) beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immissionsduldungsverpflichtung) zugunsten des A oder
b) Grunddienstbarkeit (Immissionsduldungsverpflichtung) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 10.
Oder denke ich gerade falsch?