BpD - Schlagwortartige Bezeichnung?

  • "Es wird bewilligt und beantragt die folgende Dienstbarkeit - lastend auf den Flurstücken 11 und 12 - einzutragen:

    Der jeweilige Eigentümer der Flurstücke 11 und 12 verpflichtet sich, die etwaigen ausgehenden Immissionen von der auf dem Nachbargrundstück 10 zu errichtenden Halle entschädigungslos zu dulden."

    Fehlt mir hier nicht die Angabe des Berechtigten? Denn die Eintragung müsste ja lauten
    a) beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immissionsduldungsverpflichtung) zugunsten des A oder
    b) Grunddienstbarkeit (Immissionsduldungsverpflichtung) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 10.

    Oder denke ich gerade falsch?

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Ich vermute einen Denkfehler deinerseits. Nach dem Schverhalt ist dienendes Grundstück die Flurstücke 11 und 12 und das Grundstück mit dem Flurstück 10 ist das herrschende. Wenn der Sachverhalt stimmt kann es nur eine Grunddienstbarkeit sein.

  • Ich kann die Zweifel von BeaF nachvollziehen. Es steht zwar da, was die Eigentümer der Flste. 11 und 12 dulden sollen, aber es steht nicht da, ob sie das gegenüber einer Person tun oder gegenüber dem jeweiligen Eigentümer von Flst. 10.

    Ich würde es beanstanden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Würde ich auch. Bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wäre die Berechtigung, ähnlich wie bei einem Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft, aber vermutlich auf die die Dauer der Eigentümerstellung beschränkt (das Grundstück darf müffeln, nicht der Eigentümer - "... von einem anderen Grundstück ..."; § 906 Abs. 1 BGB).

  • Ich frage mich bei folgendem DB-Inhalt auch wie eine schlagwortartige Bezeichnung aussehen könnte:

    "Der zu errichtende Wohnraum im Obergeschoss des Melkhauses darf nur von Personen genutzt werden, die durch den jeweiligen Eigentümer des Hofgrundstückes des landwirtschaftlichen Betriebes mit Zustimmung des Freistaats B. bestimmt werden. Diese Zustimmung gilt als erteilt für Personen, die entweder ehemalige Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes waren oder hauptberufl. im lw. Betrieb des Bestimmungsberechtigten tätig sind oder zu dessen noch nicht selbstständigen u wirtschaftl von ihm abhängigen Familienangehörigen gehören.

    Zur Sicherung bestellt der E dem Freistaats B., vertr. drch das Landratsamt, eine bpD und bewilligt und beantragt deren Eintragung"

    Hat jemand eine Idee? Vielleicht kennt ihr ja aus eurem Referat diese Formulierung!? "Nutzungsbeschränkung" ist inhaltlich unzulässig und geht daher nicht. Aber sowas in der Richtung ist das doch, oder? Was ist der Sinn und Zweck dieser DB?

    Schonmal DANKE für eure Hilfe!!!

  • Hallo,


    mir liegt eine Dienstbarkeitsbestellung zugunsten des Landes .....mit folgendem Inhalt vor:

    Der Eigentümer des Grundstücks ....der Gemarkung....hat die Immissionen aus dem ordnungsgemäßen Betrieb der umliegenden Gewerbebetriebe auf Dauer zu dulden.

    Die Eintragung der bpD wird bewilligt und beantragt.

    Ist das inhaltlich ausreichend und bestimmt genug?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!