In sieben Jahren schuldenfrei
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Ja, den sollte man den Schuldnern direkt aushändigen
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Rainer, jetzt sei doch mal ehrlich. Daraus hast Du doch auch noch was lernen können, weil Du das nicht gewusst hast, oder?
"Das Gericht startet ein Schuldenbereinigungsverfahren – der Überschuldete lebt am Existenzminimum, zahlt zurück, so viel er kann. Sechs Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens werden alle restlichen Schulden erlassen. In dieser Zeit dürfen keine neuen Schulden gemacht werden." -
Rainer, jetzt sei doch mal ehrlich. Daraus hast Du doch auch noch was lernen können, weil Du das nicht gewusst hast, oder?
"Das Gericht startet ein Schuldenbereinigungsverfahren – der Überschuldete lebt am Existenzminimum, zahlt zurück, so viel er kann. Sechs Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens werden alle restlichen Schulden erlassen. In dieser Zeit dürfen keine neuen Schulden gemacht werden."
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Ja, den sollte man den Schuldnern direkt aushändigen
Die lesen doch hier mit und wissen schon Bescheid. -
Darf ich mein Auto behalten?
Nur, wenn es gebraucht wird, um den Job auszuüben.
Die kennen wohl diese Entscheidung nicht.BGH, 28.01.2010, VII ZB 16/09
Ich finde es peinlich und verantwortungslos, dass sowas veröffentlicht wird.
Bin ja mal auf die vielen Anrufe heute gespannt.
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Ja, den sollte man den Schuldnern direkt aushändigen
Die lesen doch hier mit und wissen schon Bescheid. -
Das meinte ich doch damit, dass die hier mitlesen und Bescheid wissen.
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Mit vorgerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren stimmt´s doch fast.
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Mit vorgerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren stimmt´s doch fast.
Nein, das ist ein schlampiger Bericht. Der hilft in keinster Weise und verwirrt nur die Kundschaft. Ich hatte heute schon drei Anrufe. -
Echt? Und was wollen die dann von dir? "Ist das wahr, dass die Wohlfühlphase jetzt 7 Jahre dauert?"
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Mit vorgerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren stimmt´s doch fast.
Nein, das ist ein schlampiger Bericht. Der hilft in keinster Weise und verwirrt nur die Kundschaft. Ich hatte heute schon drei Anrufe.
Also schafft die BLÖD-Zeitung doch Arbeitskräfte. Was willst Du noch mehr? -
Mit vorgerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren stimmt´s doch fast.
Nein, das ist ein schlampiger Bericht. Der hilft in keinster Weise und verwirrt nur die Kundschaft. Ich hatte heute schon drei Anrufe.
Echt? Was haben die dann gefragt? Unsere Kundschaft hat sich noch nicht gemeldet. Aber die meisten werden erst gegen 11 Uhr wach. -
Zitat: "Stimmt das mit den sieben Jahren?"
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Natürlich, denn die B*- Zeitung steht über der InsO
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Jetzt gibts dazu auch schon die ersten Kommentare dazu. Sind ja richtige Fachleute dabei:
Die gesamte Insolvenz geht 7 Jahre. Ein Jahr davon läuft das Insolvenzverfahren selber, nach Abschluß beginnt die Restschuldbefreiung mit 72 Monaten. Darum redet man von 7 Jahren! Die Restschuldbefreiung fängt erst ab Beschluß der Schlußverteilung an zu laufen. Das im Verfahren keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, begründet sich aus der Eidesstattlichen Versicherung, wo dies z.B. oberster Grundsatz ist. Keine neuen Schulden zu machen im Inso-Verfahren fällt unter die Pflichten eines jeweiligen Schuldners, denn damit kann die Restschuldbefreiung im Nachhinein bei grober Fahrlässigkeit aufgehoben werden - alle Forderungen erhalten ihren Ursprung zurück und sind wieder voll gültig. -
Boah, das grenzt ja an Körperverletzung.
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Zitat: "finde ich sehr gut das die bild die leute sehr gut aufklärt."
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Oha, das ist mal echt mies kommentiert. Zum Glück hat sich bei mir noch keiner gemeldet, aber ist sicher nur eine Frage der Zeit...
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Zitat: "finde ich sehr gut das die bild die leute sehr gut aufklärt."
Deswegen nennt man das Papier auch "Bundesbildungsblatt" -
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