Die Smileys, die Sie gesetzt haben, finde ich nicht so ganz passend. Sie beweisen/zeigen mir, das es letztlich wohl doch immer nur darum geht, dass der böse, viel verdienende RA möglichst wenig Gebühren bekommt. Wenn Sie die Entscheidung damit begründet habe, dass bereits eine HV stattgefunden hat, ist sie m.E. eindeutig falsch und widerspricht der h.M. Aber das scheint den Richter auch nicht interessiert zu haben - wenn er überhaupt wusste, worum es geht.
Die Entscheidung wurde nicht damit begründet, dass bereits eine HV stattgefunden hat, sondern damit, dass der RA rein gar nichts zur Vermeidung einer weiteren HV getan hat. Zwischen dem ersten Termin und der Entscheidung des Gerichts hat der RA wirklich NICHTS getan und dafür gibt es bei mir kein Geld. Für 5115 ist immer noch u.a. MITWIRKEN eine Voraussetzung.
Ansonsten geht es mir nicht darum, die Anwälte finanziell "kurz zu halten" und ich drücke so manches Hühnerauge zu, wenn es gerechtfertigt ist. In diesem speziellen Fall war es das eben nicht.
Und dann denke ich, kann man sich über eine bestätigte Enscheidung auch mal freuen - oder sollte ich dem Richter auch Unfähigkeit unterstellen und mich leise weinend in eine Ecke verziehen