Hallo Foren-Mitglieder,
habe mal wieder ein Problem und konnte leider nichts wirklich hilfreiches finden.
Eine bekannte Gläubigerin mit Sitz in der Schweiz hat vor Eröffnung aber nach Antragstellung in das Arbeitseinkommen des Schuldners vollstreckt. Aufgrund des PfÜbs sind innerhalb von drei Monaten gut 5.000,00 EUR an die Gläubigerin gezahlt worden. In diesem unsrem Lande wäre die Anfechtungsklage eine einfache Sache, aber ich muss die Forderung wohl in der Schweiz durchsetzen. Habe bis jetzt nur rausfinden können, dass in der Schweiz auch nicht Klage zu erheben sit sondern wohl ein internationales Konkursverfahren zu beantragen. Aber nach welchem Recht richet sich die Anfechtung selber.
Hilfreichen Antwortern wird mein Dank ewig nachschleichen.
Mikesch