In meinem Versteigerungsverfahren hat der Eigentümer des Nachbarflurstücks ein
"Nutzungs- bzw. Gewohnheitsrecht an der Überfahrt" angemeldet. Den Berechtigten habe ich nach § 9 ZVG beteiligt. Das Recht ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Wie muss ich dieses Nutzungsrecht im Teilungsplan berücksichtigen?
M.E. gibt es hier nur schuldrechtliche Wirkungen, worüber ich im Teilungsplan keine Aussagen treffen muss. Was meint Ihr ?
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