Nutzungs- bzw. Gewohnheitsrecht

  • In meinem Versteigerungsverfahren hat der Eigentümer des Nachbarflurstücks ein
    "Nutzungs- bzw. Gewohnheitsrecht an der Überfahrt" angemeldet. Den Berechtigten habe ich nach § 9 ZVG beteiligt. Das Recht ist nicht im Grundbuch eingetragen.

    Wie muss ich dieses Nutzungsrecht im Teilungsplan berücksichtigen?

    M.E. gibt es hier nur schuldrechtliche Wirkungen, worüber ich im Teilungsplan keine Aussagen treffen muss. Was meint Ihr ?

  • Moin,

    Gewohnheitsrechte für Wegerechte und dergleichen gibt es nicht. Ggf. könnte es sich um ein Notwegerecht nach §917 BGB handeln.

    Dies ist m.E. nicht zu berücksichtigen, da jederzeit wieder einklagbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!